Schmand seid 13.02 abgelaufen aber habe es gegessen?

11 Antworten

Genau. Es heisst Mindestens haltbar bis.

Nicht "absolut tötlich ab".

Wenn es Dir geschmeckt hat und Du keine Bauchschmerzen bekommst ist alles gut! :-)

Wie bei fast allen Lebensmitteln wendet man hier die drei Prüfungen des gesunden Menschenverstandes an:

  1. Sichtprobe: siehst noch gut aus oder schon gammelig (Schimmel, verfärbt, etc.)
  2. Geruchsprobe: Riecht es noch ansprechend - also nicht sauer, faulig, etc.
  3. Geschmacksprobe: schmeckt es noch wie gewünscht - nicht sauer, faulig, eklig, ranzig, etc.

Wenn das Lebensmittel alle drei Proben besteht: Guten Appetit!

Noch´n Tip: wenn es bei 1. schon durchfällt, braucht man 2 und 3 nicht noch durchführen :-)

Da passiert nichts, wenn kein Schimmel drauf war/ist. Wenn der Schmand schlecht wäre, dann würdest du das sehen, riechen und schmecken.

es heißt mindestens haltbar bis und nicht "tödlich ab". wenn die drei sachen gepasst haben: optik, geruch, geschmack ....passiert in der regel gar nichts, außer dass dein magen gefüllt ist und kein lebensmittel verschwendet wurde :)

Hadaguggna  20.02.2019, 13:30

hehe. daran habe ich grad auch gedacht :D

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Ablaufdatum...ist lediglich das Datum, zu dem der Hersteller keinerlei Veränderung irgendwelcher Art bei seinem Produkt garantiert.

Danach ist ein Verzehr trotzdem weiterhin möglich, so lange es nicht den Deckel von selber abhebt oder gammelig wird.

bergquelle72  20.02.2019, 13:36

Falsch: es ist eben KEIN Ablaufdatum, sondern ein Mindeshaltbarkeitsdatum - mit Betonung auf MINDEST

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Userhm  20.02.2019, 18:27
@bergquelle72

Dann nenne es, wie du willst- was ist der Unterschied zwischen Ablaufdatum, bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller dasselbe wie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Nämlich die optimalen Merkmale des Produkts. Und danach ist das Produkt ja noch nicht schlecht.

Und nach Überschreiten des Ablaufdatums endet die Garantie des Herstellers auf seine zugesicherten Merkmale.

Dreh es hin und her- es ist dasselbe gemeint.

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bergquelle72  21.02.2019, 00:08
@Userhm

Es geht doch gar nicht um mich oder wie ich etwas nenne.

Im deutschen Lebensmittelrecht (sowie im Europäischen) gibt es kein Ablaufdatum, sondern ein Mindesthaltbarkeitsdatum und ein Verfallsdatum.

Was Du erklärst ist inhaltlich richtig für das MHD. ....und ich bin es nicht, der das so nennt.

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Userhm  21.02.2019, 13:10
@bergquelle72

..Du hattest einen Kommentar geschrieben...und ich bin es nicht, der das so nennt- nein- habe ich auch gelesen, und wollte dir nur klar machen, dass ich in der Kommentarspalte verrutscht war....😣

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