Schlüssel einer Freundin verloren?
Hey! Eine Freundin hat mir da sie alleine wohnt vor über einem Jahr einen Schlüssel gegeben falls mal etwas ist. Jetzt möchte sie ihn aus irgendeinem Grund wieder, ich kann ihn aber nicht mehr finden. Uuuund jetzt möchte sie, dass ich ihr das komplette Schloss ersetze. Muss ich das, oder reicht es wenn ich den Schlüssel ersetze? Danke euch!
7 Antworten
Das kommt drauf an.
Kann man anhand des verlorenen Schlüssels auf den Wohnort schließen, dann wird auch ein neues Schloss fällig. Im dümmsten Fall ist es ein Schlüssel einer Schließanlage. Da muss die auch komplett getauscht werden.
Dann dürfte der Schlüssel alleine reichen.
Aber: das musst du wissen.
Ich würde wahrscheinlich den Schließzylinder austauschen und dann die Schlüssel in entsprechender Anzahl noch dazu.
Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schlüssel von anderen missbraucht wird, dann haftest du auch für den Wechsel des Schlosses.
Haben du oder deine Eltern denn keine Privathaftpflichtversicherung? Die kümmert sich um sowas, wenn dort Schlüsselverlust mitversichert ist.
Nein man kann absolut nicht auf den Wohnort zurückschlißen. Hinzu kommt, dass es der Wohnungsschlüssel und nicht der Haustürschlüssel ist, man also sowieso nicht ins Haus kommt
Na ja, sie will den Schlüssel ja zurück, damit du nicht mehr ohne Sei hineinkommst. Also vertraut sie dir nicht mehr so wie früher. Wenn du jetzt den Schlüssel nicht abgeben kannst, nimmt sie an, dass du böses vorhast.
Sprich mit Ihr darüber!
Rein rechtlich kann sie nur den Ersatz für den Schlüssel verlangen, aber ihr seid immer noch befreundet, oder? Also einigt euch! Eine Freundschaft ist immer noch mehr wert als eine Türschloß!
Sie möchte das Schloss wechseln, weil sie nicht weiß wo der Schlüssel ist und jeder ihn haben könnte. Aber dann muss ich das doch nicht bezahlen, oder?
Nur der Schließzylinder muss getauscht werden, der ist im Baumarkt nicht viel teurer als ein neuer Schlüssel beim Schlüsseldienst
Wenn das ein einfach Schließzylinder ist, dann kostet der 15€.
Ja, das ist nachvollziehbar. Falls man einfach nur einen Schlüssel nachmachen lässt und nächste Woche bricht jemand durch Öffnen des Schlosses ein, wäre sie in der blöden Position der Polizei zu sagen, dass du den Schlüssel hattest. Auch wenn das Schloss mit einem Dietrich geöffnet wurde, gäbe das Unannehmlichkeiten.
Die Haftpflichversicherung greift bei solchen Fällen übrigens.
Nein man kann absolut nicht auf den Wohnort zurückschlißen. Hinzu kommt, dass es der Wohnungsschlüssel und nicht der Haustürschlüssel ist, man also sowieso nicht ins Haus kommt