Scheidung, Exfrau zieht nicht aus meinem Haus aus?

4 Antworten

Das sind Fragen die du deinem Anwalt stellen solltest. Gegebenenfalls kann dieser ein Schriftstück aufsetzen, welches deine Frau darüber infomiert wie es weitergeht, wenn sie im Haus bleibt.

Das ist bestimmt wirksamer, als wenn du ihr Sachen aus dem Frage-Forum erzählst :-)

Erst einmal bist du so dumm, keine Nutzungsentschädigung von ihr gefordert zu haben. Das solltrst du sofort tun, nur für die Zukunft kannst du eine ortsübliche Miete fordern.

Du kannst ihr zwar eine Frist zum Auszug setzen, aber kommt sie dem nicht nach, auch, wenn es dein Haus ist, dann bleibt sie dort hocken. Um sie endgültig rauszubekommen, musst du eine Räumungskage anstrengen. Das geht natürlich besser, wenn sie die Miete nicht zahlt, von dir in Verzug gesetzt wird und du dann die Räumungsklage anstrengst.

Das alles hätte dir dein Anwalt schon längst sagen und auch anraten können. Und du musst keineswegs bis zur Scheidung warten, sprich mit deinem Anwalt, der soll sie mit Fristsetzung auffordern, das Haus zu räumen und ihr auch eine Mietrechnung zukommen zu lassen.

Rausschmeißen kannst du sie leider nicht so einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

in diesem Fall würde es aufjedenfall zulässig sein, eine kurze Frist zu setzen. In jedem Fall besteht für sie kein Recht (mehr), in der Wohnung zu verbleiben. Notfalls wirst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, nachdem du sie aus deinem Haus geklagt hast.

Möglicherweise musst du ihr Unterhalt zahlen, wenn sie auszieht. Dieser Anspruch ihrerseits besteht allerdings nicht, wenn sie zumutbar arbeiten gehen könnte, dies aber nicht tut. Ich denke, dass in deinem Fall die rechtliche Lage relativ leicht zu beurteilen ist. Viel schwieriger ist die Durchsetzung deines Rechts. Vielleicht kannst du ihr einen Anreiz geben, auszuziehen oder du rufst ihre Eltern oder Freunde an, die sie rausholen sollen? Wäre das eine Möglichkeit?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtswissenschaft (Jura)

Einen Monat halte ich für völlig ausreichend. Eigentlich hätte sie schon spätestens bei Einreichung der Scheidung ausziehen müssen.