Schauen die Lehrer im Internet nach was man gegoogelt hat?

4 Antworten

In der heutigen Zeit sollten sich auch Schüler und auch die Schülerinnen bemühen, die Tücken der Technik wenigstens bis zu dem Punkt zu begreifen, an dem es für sie selber schädlich sein könnte. Um das zu verstehen, muss man doch kein ausgefuchster Profi sein. Eigentlich sollte man nur schon aufgrund deiner Frage das Abi als nicht bestanden kennzeichnen. Aber was rede ich da ...

wie auch immer

Wenn sie es während der Prüfung über ein WLAN der Schule gemacht hat, dann wäre es denkbar, wenn diesbezügliche Protokolle mitgeführt werden. Dazu kann ich nichts weiter sagen.

Ist das schulische WLAN dagegen ein nahezu offenes unbewachtes Scheunentor, dann sollte sich die Schule gefälligst an die eigene Nase fassen. Das ist dann schon eine Lizenz zum hemmungslosen Schummeln. Mehr Einladung geht doch gar nicht.

Es gibt natürlich private WLAN Systeme, die in eine Schule reichen können. Dann hat sie Glück und die Schule auch nicht weiter nachgedacht, wenn sie sich im privaten WLAN anmelden konnte. Auch denkbar.

Heutzutage kann wohl jeder Abitur machen,bei manchen leuten denkt man sich das dass doch nicht wahr sein kann.Sag deiner freundin sie soll logisch denken denn es gibt so etwas wie ein datenschutz gesetzt.

SirKermit  19.04.2018, 16:05

Datenschutz? Schönes Buzzword, klappt aber leider nicht denn der greift nur bedingt. Aus Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lehrer_innen/internetnutzung.html

"Welche Regelungen gelten, wenn die Schule ihren Internetanschluss für unterrichtsbegleitende Zwecke nutzt?

Soweit eine Schule ihren Internetanschluss für unterrichtsbegleitende oder lernunterstützende Zwecke nutzt, ist sie grundsätzlich berechtigt, den Datenverkehr (zum Beispiel die Inhalte von aufgerufenen Webseiten) zum Nachweis der unberechtigten Nutzung und zur Feststellung unzulässiger Aktivitäten (zum Beispiel Urheberrechtsverstöße, andere strafbare Handlungen) zu protokollieren und bei Bedarf zu kontrollieren. Diese Berechtigung ergibt sich aus der Aufsichtspflicht der Schule. Bei einer unbeaufsichtigten Nutzung ist eine Protokollierung unbedingt erforderlich. Darüber hinaus sollte die Schule durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass den Erfordernissen des Jugendmedienschutzes Rechnung getragen wird."

Die Aufsichtspflicht der Schule ist dabei der Faktor, den du vergessen hast.

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Solange sie nicht das WLAN der Schule benutzt hat nicht, wenn es ihr Eigenes war, dann ist alles jud.

Wenn die Lehrer zu dämlich sind, derartige Täuschungsversuche zu unterbinden, werden sie garantiert hinterher solche Nachforschungen anstellen...