Runden bei der Notengebung in der gymnasialen Oberstufe in Bayern?

1 Antwort

Die Notenfestsetzung für das Zeugnis erfolgt regelmäßig durch die Klassenkonferenz in den Notenkonferenzen. Die rechnerische Note wird durch die Fachlehrer zunächst ermittelt und als Vorschlag unterbreitet und regelmäßig übernommen. Nur im Grenzbereich zwischen zwei Noten (regelmäßig zwischen ,4 und ,6, genauer Bereich wird schulintern festgelegt) kann aus pädagogischen Gründen auf oder abgerundet werden. Diesen Beschluss fasst aber die Klassenkonferenz nach Erörterung der Gründe.

Der Fachlehrer berechnet erst mal die mathematisch korrekte Note, wobei für die Festlegung der Wertung der Anteile mündlich zu schriftlich meist die Fachkonferenz zuständig ist.

Antworten zu den Fragen daher:

zu 1.: Der Lehrer sicher nicht. Die Klassenkonferenz könnte das bei pädagogischen Gründen tun, falls der Ermessensspielraum schulintern so weit eröffnet wird (dürfte aber eher die Ausnahme sein).

zu 2.: Das genaue Prozedere (Rechenformeln und Rundungsstellen) wird durch die Fachkonferenz festgelegt. Dass mehrfach gerundet wird, wird aber eher die Ausnahme sein, um solche (rechnerisch eigentlich falschen) Ergebnisse wie in deinem Beispiel zu vermeiden. Die Rundung wird regelmäßig erst bei der Endnote erfolgen.