Rücktritt Vermieter?
Hallo,
Ein Bekannter hat sich eine Wohnung angesehen und sich dazu entschlossen sie zu nehmen. Mit der Vermietung wurde ausgemacht,dass die Wohnung wie gesehen übernommen wird und er hatte eine mündliche Zusage erhalten. Diese Woche kam eine E-Mail der Vermietung mit einer schriftlichen Bestätigung inklusive eines Termins zur Unterzeichnung des Mietvertrages und der Schlsselübergabe, hinzugefügt wurde,das der Vertragsbeginn ab dem 31.10.2019 sein soll. Nun erhielt er eine Absage mit der Begründung das man sich für einen anderen Mieter entschieden haben. Dürfen die das tatsächlich so einfach machen,oder sind die mit der Zusage sogar verpflichtet ein anderes gleichwertiges an ihn zu vermieten?
Danke im Voraus.
9 Antworten
Dürfen die das tatsächlich so einfach machen
Nein, dürfen sie nicht.
Lies mal hier:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/muendliche-zusage-mietvertrag/
Das darf der Vermieter machen.
"Die Achillesferse der mündlichen Zusage ist allerdings die Beweisbarkeit. Im Mietrecht gilt nämlich –wie üblich im Zivilrecht–, dass derjenige der etwas will, die Voraussetzungen dafür, darlegen und beweisen muss. Wenn der Mieter sich nun auf die Rechte aus einer mündlichen Zusage stützen will, muss er alle Voraussetzungen und damit eben auch die mündliche Zusage beweisen können. Kann er dies nicht ist die Zusage kurz gesagt nicht viel wert."
Quelle:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/muendliche-zusage-mietvertrag/#III
Da dein Bekannter ja einen schriftlichen Beweis hat, lohnt sich ein Widerspruch!
Gegen die Absage des Vermieters. Falls das aber Erfolg haben sollte, würde ein einvernehmliches Wohnen dort wohl nicht mehr möglich sein.
Die Absage ist aber doch keine rechtsmittelfähige Entscheidung 😅😉
Man kann seinen Unmut dagegen äußern, aber einen "Widerspruch einlegen" kann man nicht.
Hm, ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Somit würde ich hier sagen, dass es einen gültigen Mietvertrag gibt.
Die Sache ist nur, Dein Bekannter würde klagen müssen.
Sollte er jetzt aber nachweisen können, dass ihm hierdurch Kosten entstanden sind, weil er zb eine andere Wohnung abgesagt hat und jetzt was teureres mieten müsste zb könnte er auf Schadenersatz klagen.
Mit der Vermietung wurde ausgemacht,dass die Wohnung wie gesehen übernommen wird und er hatte eine mündliche Zusage erhalten.
damit ist bereits ein mündlicher Mietvertrag entstanden. Absagen kann der Vermieter nicht mehr so einfach.
Diese Woche kam eine E-Mail der Vermietung mit einer schriftlichen Bestätigung inklusive eines Termins zur Unterzeichnung des Mietvertrages und der Schlsselübergabe, hinzugefügt wurde,das der Vertragsbeginn ab dem 31.10.2019 sein soll.
damit ist das sogar Beweisbar, der Vermieter macht sich Schadensersatzpflichtig. Welches du per Rechtsanwalt durchsetzen könntest.
Widerspruch? Wogegen denn?