Rücksenden. Grund angeben - mache ich mich angreifbar?

6 Antworten

Wenn Du ganz klar und deutlich schreibst, dass Du den Kauf widerrufst, so ist eine Begründung problemlos möglich. Der Verkäufer wird es so eher begrüßen, wenn er weiss warum Du es zurücksendest und auch bei ihm eher einen Plus-Punkt einfangen.

Nein macht es nicht :D

Mismid  26.05.2014, 09:46

ist aber ab nächstem Monat Pflicht!

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Negev 
Fragesteller
 26.05.2014, 10:24
@Mismid

Wie soll das ganze dann Aussehen? Das Fernabsatzgesetz soll doch gerade garantieren, dass der Käufer die Ware bei "nicht gefallen" zurücksenden kann - weil der Käufe (anders als im Laden) keine Möglichkeit hat die Ware zu begutachten?! "Nicht gefallen" ist so gut wie ein kommentarloses Rücksenden...

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Folgende Gründe kannst du bedenkenlos angeben, und es tut niemandem weh:

  • Es gefällt mir nicht.

  • Die falsche Ware geliefert.

  • Ware ist doppelt!

  • wegen schlechter Qualität.

Derallwissende2  27.05.2014, 08:40

So einfach geht das nicht. "Die falsche Ware geliefert" würde bedeuten, das der Händler einen Fehler gemacht hat und die Rücksendekosten übernehmen muß. Stellt sich nach Eintreffen der Retoure beim Händler heraus, das die gelieferte Ware der bestellten entspricht, wird der Händler die Rücksendekosten erstattet haben wollen.

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in Zukunft (Juni) mußt du bei einem Widerruf einen Grund angeben sonst wird dieser nicht mehr akzeptiert werden müssen!!

Ifm001  26.05.2014, 10:06

Das wäre mir neu. Es reicht zukünftig nur nicht mehr es einfach kommentarlos zurückzusenden. Dabei geht es aber eher darum, dass der Verkäufer die Ware dem ursprünglichen Kauf zuordnen kann und er nicht erraten muss, ob es eine Reklamation oder ein Widerruf ist.

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Es ist einfach sagenhaft, was hier für Antworten gegeben werden - vor Allem Mismid sollte sich besser informieren, und auch einfach mal auf den Kalender gucken, da der 13. Juni erst noch kommt.

Eine BEGRÜNDUNG, warum man etwas zurückschickt oder schicken will, braucht es auch ab dem 13. Juni nicht. Was es aber zwingend braucht, ist die Erklärung des WIDERRUFS. Die Händler sollen dafür entweder ein Formular online stellen, welches auch online auszufüllen ist, oder eine Willenserklärung zum Ausdrucken bereitstellen oder diese Willenserklärung gleich der Sendung beiliegen für den Fall, das der Kunde sie braucht. Beim Online-Formular reicht natürlich das Abschicken, bei der Papierversion muß diese Willenserklärung UNTERSCHRIEBEN der Rücksendung beiliegen.

Eine bloße Rücksendung ohne weiteren Kommentar ist ab dem 13. Juni 2014 kein wirksamer Widerruf mehr. Wenn Ihr z. B. am 25. 6. was bestellt, Ihr bekommt es am 1.7., dann endet die Widerrufsfrist mit Ablauf des 14. 7.. Schickt Ihr die Ware, sagen wir am 8. 7., kommentarlos zurück und meldet Euch nach dem 14. 7. beim Händler, wo denn Euer Geld bleibt, ist die Frist, Euren Widerruf zu erklären, abgelaufen, und der Händler kann die Rücknahme der Ware ablehnen.

Diese Änderungen sind aber nur ein Bruchteil dessen, was sich am 13. Juni ändert. Leuten wie Mismid sei also geraten, sich erstmal umfassend zu informieren, bevor man irgendwas als "Rat" dahinrotzt, und ab dem 13. Juni 2014 bei einer Onlinebestellung die AGB genau des jeweiligen Händlers zu lesen, bevor bestellt wird. Es kann nämlich auch sein, das Ihr die Rücksendekosten selber tragen müss, wenn etwas retourniert wird. Der Händler KANN ab 13. Juni die Rücksendekosten übernehmen, MUSS es aber nicht.