Gehst Du bei die Google,

gibst Du ein "Widerrufsrecht Creme"

macht der Computer:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-kosmetik.htm

Weissescheid.

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Leider sind wir in Deutschland immer dazu geneigt, es abzuwerten, wenn wir etwas bei anderen beneiden. Gleichzeitig beruhigen wir uns immer damit, daß die anderen Leute doch denken sollen, was sie wollen. Der totale Widerspruch.

Das Ergebnis sind abgelatschte Schlappen für 3,99 ausm kik, die mehr an Ballettschläppchen erinnern als an Ballerinas, in Kombination mit einem zu engen T-Shirt und einer ebenso zu engen, 7/8tel langen, schwarzen Leggins. Das sind dann die Zeitgenossinnen, die behaupten, High Heels seien nuttig. Dabei haben sie einfach nur keine Ahnung und sind dazu noch zu bequem.

Bleibe bitte deinem Stil treu, denn es ist wirklich eine tolle Abwechslung, wenn in der Einkaufsstraße zwischen all den Elefanten mal eine stilvoll gestylte und gekleidete Dame auftaucht, die schön - und ohne Hintergedanken -. anzusehen ist.

Danke dafür!

P.S.: Und zieh aus Berlin weg - die waren schon immer hochnäsig und arrogant, aber seit die damals wieder Hauptstadt geworden sind, drehen die völlig am Rad.

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Ganz schlimm, was hier an Antworten gegeben wird. Einzig davidmueller13 gibt eine brauchbare Antwort, der Rest ist Nonsens. Vor allem, was NikkiCaetano da schreibt, ist Bullshit.

"Versand durch Amazon" bedeutet, daß der Händler seinen Warenbestand an Amazon geliefert hat, damit Amazon es in seinem Auftrag an seine Kunden versenden kann. Das hat Vorteile für den Händler, wie z. B. weitaus weniger Arbeit mit Verpacken und Versenden, für die Artikel gilt auch alles, was mit "Prime" zu tun hat, also auch Zustellung am nächsten Tag usw.

"Versand durch Amazon" auf Amazon.de muß nicht heißen, daß die Ware in Deutschland lagert. Amazon lagert dank Verdi viele Waren (und Arbeitsplätze) nach Polen aus und versendet auch von dort, was aber auch nur selten einen Tag längert dauert.

Welchen "Sonderstatus" Retouren einnehmen, die vorher von Amazon für den Händler versandt wurden, verrate ich hier besser nicht.

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"Auch wenn Du die Kondome mitbringst - du darfst trotzdem nicht mitmachen!"

Wenn Dein Freund cool ist, bringt er den.

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Kommt drauf an, was ist denn der Rest des Outfits?

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Pumps sind zu diesem Kleid ein Muß. Andererseits: Wenn Du dazu Ballerinas anziehst, brauchst Du Dir um Schmuck, Makeup, Haare und Handtasche keine Gedanken mehr machen - dann ist sowieso alles dahin...

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Da kannst Du alles hinschicken, weil Zalando Retouren egal sind.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/zalando-chef-gentz-im-interview-die-retourquoten-sind-uns-egal/11625368.html


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Mal abgesehen davon, das Dein Freund nicht der Hellste sein kann, wenn er zeitgleich zu einer Beziehung mit Photo offen im Internet nach einer Anderen sucht, wo er doch weiß, daß Du ja offensichtlich auch regelmäßig im Internet unterwegs bist.

Wenn Du wirklich noch aus vollem Herzen noch an ihm interessiert bist, sprich ihn drauf an und fordere eine Erklärung. Wenn nicht, dürfte es keine größere Demütigung für ihn geben, wenn Du dich inkognito auf sein Dating-Profil hin meldest und ihn länger hinhältst. Deine wahre Identität offenbare ihm erst mein ersten Date mit ihm. Dazu bringste aber besser jemand (männliches) mit, geh dort dann nicht allein hin. Könnt ja sein, das er sauer wird.

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An beiden Stiefel-Modellen ist nichts nuttiges dran.

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Es ist einfach sagenhaft, was hier für Antworten gegeben werden - vor Allem Mismid sollte sich besser informieren, und auch einfach mal auf den Kalender gucken, da der 13. Juni erst noch kommt.

Eine BEGRÜNDUNG, warum man etwas zurückschickt oder schicken will, braucht es auch ab dem 13. Juni nicht. Was es aber zwingend braucht, ist die Erklärung des WIDERRUFS. Die Händler sollen dafür entweder ein Formular online stellen, welches auch online auszufüllen ist, oder eine Willenserklärung zum Ausdrucken bereitstellen oder diese Willenserklärung gleich der Sendung beiliegen für den Fall, das der Kunde sie braucht. Beim Online-Formular reicht natürlich das Abschicken, bei der Papierversion muß diese Willenserklärung UNTERSCHRIEBEN der Rücksendung beiliegen.

Eine bloße Rücksendung ohne weiteren Kommentar ist ab dem 13. Juni 2014 kein wirksamer Widerruf mehr. Wenn Ihr z. B. am 25. 6. was bestellt, Ihr bekommt es am 1.7., dann endet die Widerrufsfrist mit Ablauf des 14. 7.. Schickt Ihr die Ware, sagen wir am 8. 7., kommentarlos zurück und meldet Euch nach dem 14. 7. beim Händler, wo denn Euer Geld bleibt, ist die Frist, Euren Widerruf zu erklären, abgelaufen, und der Händler kann die Rücknahme der Ware ablehnen.

Diese Änderungen sind aber nur ein Bruchteil dessen, was sich am 13. Juni ändert. Leuten wie Mismid sei also geraten, sich erstmal umfassend zu informieren, bevor man irgendwas als "Rat" dahinrotzt, und ab dem 13. Juni 2014 bei einer Onlinebestellung die AGB genau des jeweiligen Händlers zu lesen, bevor bestellt wird. Es kann nämlich auch sein, das Ihr die Rücksendekosten selber tragen müss, wenn etwas retourniert wird. Der Händler KANN ab 13. Juni die Rücksendekosten übernehmen, MUSS es aber nicht.

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