Rollschuhe als Fortbewegungsmittel?

2 Antworten

§ 24 StVO:

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten,Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.


Das heißt, mit Rollschuhen bist du verpflichtet, auf dem Gehweg zu fahren. Auf der Fahrbahn hast du nichts zu suchen, auch dann nicht, wenn der Gehweg so uneben ist, dass man mit Rollschuhen nicht voran kommt.

Aufgrund der nebeneinander liegenden Rollen merkst du natürlich mehr von den Unebenheiten, wie wenn die Rollen hintereinander sind. Die Aufstandsfläche der Rollen beim Rollschuh sind eben größer, als die der Inliner.
Es liegt somit tatsächlich an den Rädern, dass du als Rollschuhfahrer mehr von den Unebenheiten spürst, als ein Inlinerfahrer.

Hallo, ich kenne das Problem auch gut :-) Für die ganz unebenen Strecken habe ich mir deshalb tatsächlich Inlineskates zugelegt. Rollschuhe sind klasse für ebenen Boden. Allerdings kann man auch mit sehr weichen Rollen (78A) und großen Rollen (70 mm Durchmesser) ganz gut zurechtkommen. Das mußt Du mal ausprobieren. Viel Glück!