Revisionierung bei Automatikuhren - Gewährleistung in der Regel 1 oder 2 Jahre?

4 Antworten

Von Experte U7rmacher bestätigt

Hi, hier müssen wir unterscheiden. Viele Uhrenhersteller bieten Garantie von ein paar Jahren an. Das heißt, sie haften bei vom Käufer unverschuldeten Mängeln ohne wenn und aber.

Wenn sie das nicht bieten, greift die gesetzliche Gewährleistung. Die geht 2 Jahre

Da haftet der Verkäufer bei Mängeln, die schon vor dem Kauf (auch latent) vorhanden waren. Oder er müsste beweisen, dass die Uhr vor Verkauf einwandfrei war.

Nach einem Jahr allerdings dreht sich diese Beweislast auf den Käufer. Nun müsste er beweisen, dass die Uhr schon vor dem Kauf mangelhaft war.

Daher können wir sagen, man hat effektiv 1 Jahr Gewährleistung.

Merke: Garantie ist Hersteller, Gewährleistung ist Verkäufer.

Bei uns im Laden gibt es für Armbanduhren eine Gewährleistung von einem Jahr.

In der Zeit kann gar nicht so viel schief gehen, es sei denn es handelt es sich um eine sehr günstige Uhr. Qualitätskontrolle muss aufgrund des Preises leiden.

Sofern im Internet gekauf, häufen sich natürlich Transportschäden.

Bezüglich der Revision von Automatikuhren kann man nur von Empfehlungen sprechen.

In der Regel ist eine Revision alle drei bis fünf Jahr angesagt, sofern die Armbanduhr nonstop getragen wird.

Wenn eine Uhr nur im Safe liegt, muss sie auch nicht so zügig revisioniert werden.

Die heutigen Öle sind vollsynthetisch und verharzen nicht mehr, hin ung wieder tragen fördert jedoch die Viskosität.

Bei den schweizern leiden gerne die Klinkenrädern, ansonsten merkt man es am Gang der Uhr, dass die Überholung nicht mehr fern ist.

Mechanische Automatikuhren aus dem untersten Preissegment (bis ca. 200,- €) werden gar nicht überholt, da es sich preislich nicht lohnt.

Bei hochertigen Luxusuhren spielt dabei auch immer ein Werterhalt eine Rolle, sodass diese überholt werden sollten beim entxprechenden Konzi.

Um welche Uhr handelt es sich genau? Wo wurde diese gekauft?

Gerne Fragen!

U7rmacher

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Daniel0000 
Fragesteller
 01.04.2022, 22:53

danke. naja so günstig war sie dann doch nicht :D Tag heuer cal 1887

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Eine Revision fällt unter Reparatur und nicht unter die Herstellergarantie, würde ich sagen.

Ob und wie lange für eine Überholung der Uhr Garantie gegeben wird? Das müßtest du den Vrekäufer fragen, der dir die Rechnung mailen kann. Tut er das nicht, ist es fraglich, ob die Uhr überhaupt "revisioniert" wurde. Dann schick sie zurück.

Wenn du dich trotzdem in die Uhr verliebt hast und sie günstig war, du selbst aber nicht Uhren reparierst: Dann laß sie machen, und verbuche es unter Hobby.

Mehr weiß ich dann auch nicht.

Daniel0000 
Fragesteller
 01.04.2022, 22:54

danke. naja so günstig war sie dann doch nicht :D Tag heuer cal 1887 - schönes Ührchen

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Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden. Sie ist leider schlecht formuliert.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland für den Verkäufer zwei Jahre ab Kaufdatum. Allerdings wird nur innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass der Mangel bereits ab Kauf bestanden hat. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Eine über die Gewährleitung des Verkäufers hinausgehende Garantie kann der Herrsteller zusätzlich geben. Darin ist er frei.

Revision: Das ist sehr unterschiedlich. Hängt vom Hersteller ab. Bei den meisten Uhren geht man in der Regel von alle 5 Jahre aus. ROLEX empfiehlt nur alle 10 Jahre. Letztendlich muss man selbst entscheiden, wie die Gangwerte und Genauigkeit der Uhr sind. Bei sehr preiswerten Uhrwerken lohnt oft auch keine Revision, da kauft man neu.

DerCaveman  30.03.2022, 15:37
Allerdings wird nur innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass der Mangel bereits ab Kauf bestanden hat. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Seit dem 1. Januar 2022 sind es 12 Monate.

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Bluemie  30.03.2022, 15:41
@DerCaveman

Dann könnte das schwer zu beweisen sein, dass der Mangel schon von Beginn an bestanden hat.

Das kann ich aber schwer als Außenstehender einschätzen. Wende Dich am besten an den Verkäufer.

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DerCaveman  30.03.2022, 15:50
@Bluemie
Dann könnte das schwer zu beweisen sein, dass der Mangel schon von Beginn an bestanden hat.

Muss es ja in den ersten 12 Monaten nicht.

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Bluemie  30.03.2022, 17:57
@DerCaveman

Sorry - ich hatte dich mit dem Fragesteller verwechselt und dachte, seit Januar sind 12 Monate seit dem Kauf vergangen.

Aber Du hast natürlich vollkommen recht. Die Beweispflicht hat sich seit 1.Januar auch verlängert von 6 auf jetzt 12 Monate. Entschuldigung.

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Daniel0000 
Fragesteller
 30.03.2022, 16:08

habe die frage bearbeitet. die gewährleistung des uhrenherstellers ist schon längst verstrichen

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