Rettungsdienst fahren mit 17
Hallo ich arbeite seit ca 1. Jahr mehr oder weniger ehrenamtlich im Rettungsdienst. Also am Anfang KTW und inzwischen auch im RTW (als3. Mann) gibt es da eine Möglichkeit einer Sondergenehmigung, so dass ich mit 17 den KTW oder RTW fahren darf? Ich arbeite in Baden-Württemberg...
7 Antworten
Moin,
Das wird nichts werden. Selbst mit einem FS17 brauchst du eine eingetragene Begleitperson und das Auto muss eingetragen sein. Ich bezweifel, dass ein RA/RS die Verantwortung übernehmen wird.
Ausserdem brauchst du einen Personenbeförderungsschein. Den gibt es erst mit 18. Von der Eignung, einen großen Retter mit Sonderrechten ohne wirkliche Erfahrung zu fahren, halte ich für sehr grenzwertig.
Freue dich, dass du mit 17 überhaupt schon auf nem Retter mitgenommen wirst. Das lassen die wenigsten Wachen zu.
Wie bitte? Seit wann denn das? Die vielen zivilen Retter sind doch gewerblich! Siehe ggf. Auszug aus Merkblatt: Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben oder führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.
Selb st SEHR erfahrene Fahrer im Rettungsdienst verunglücken gelegentlich bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn, weil andere unaufmerksam waren und der eilige Fahrer etwas falsch einschätzte. "Sondergenehmigungen" für junge Fahrer sind mir bisher NUR im Zusammenhang mit weiten Schulwegen ohne ÖPNV-Anbindung bekannt.
Ich denke schon alleine aus dem Grund nicht das du keine Fahrerlaubniss hast mit der dieses umsetzbar ist. Ansonsten einfach mal bei deinem Vorgestzen anfragen.
Gar nicht - sei froh überhaupt in deinem Alter mitfahren zu dürfen. Dürftest du bei uns nicht.
Das können dir doch deine Kollegen und Vorgesetzten sicher besser erklären.
Ich kann es mir aber eigentlich nicht vorstellen.
Den Personenbeförderungsschein braucht man nur noch in sehr wenigen Bundesländern um im Rettungsdienst fahren zu dürfen, da der Rettungsdienst keine gewerbliche Tätigkeit darstellt sondern Teil der staatlichen Daseinsvorsorge.