Resturlaub erloschen und nicht ausbezahlt?

5 Antworten

Hallo,

es kommt darauf an. Urlaub ist grundsätzlich in dem Kalenderjahr zu nehmen, in dem er auch erworben wird - er kann allerdings nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber explizit und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass noch Urlaubsanspruch besteht und dieser noch im Kalenderjahr zu nehmen ist.

Das heißt nicht, dass dein Chef dich persönlich darauf ansprechen muss - wenn du auf deiner monatlichen Lohnabrechnung einen Hinweis dazu bekommst, wird dies vermutlich auch ausreichend sein.

Auch kann er nicht einfach verfallen, wenn dieser aus dringenden betrieblichen Gründen nicht vom Arbeitgeber gewährt werden konnte oder aus persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte. Bei letzterem geht es aber um sowas wie Krankheit - nicht, dass man keine Lust hatte, den zu nehmen.

Auch kann er nicht einfach verfallen, wenn es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, die das anders regelt oder es anders im Arbeitsvertrag steht.

LG, Chris

Nein, das geht nicht mehr:

Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche jedoch nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Denn der EuGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren, und verpflichtet ihn zum Nachweis. (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16).
Der Jahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter förmlich auffordern, den Urlaub zu nehmen. Und er muss ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt.

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378?tkcm=ab

Da würde ich zunächst mal beim Arbeitgeber nachfragen.

Außerdem müsstest du nachprüfen, ob es bei euch eine betriebliche Regelung gibt, derzufolge Resturlaub verfallen kann. Allerdings kenne ich dies auch nur a) mit Vorankündigung (also ein Schreiben vom Arbeitgeber) und b) mit Frist frühestens zum 31. März.

Ja.

Zum einen ist Urlaub in dem Jahr zu nehmen in dem er anfällt.
Wenn er nicht genommen werden kann, muss er bis 31.03. des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er.

Wenn du den Urlaub wegen längerer Krankheit nicht nehmen konntest, musst du beantragen das der Urlaub in das nächste Jahr übernommen wird, ansonsten verfällt er.

Bundesurlaubsgesetz (falls ich irgendwo falsch liege, können wir es gleich richtig raussuchen)


DerCaveman  25.02.2022, 11:33

Das war frueher mal so und wurde im Bundesurlaubsgesetz auch noch nicht geaendert. Inzwischen ist es so aber nicht mehr zulaessig. Siehe dazu auch die voellig korrekte Antwort von bmke2012.

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csor77  25.02.2022, 12:00
@DerCaveman

Gut zu wissen und gut für den Fragesteller.
Es wird aber ewig noch das alte Wissen weiter verbreitet werden.
Umlernen ist schwieriger als neu lernen.

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Wenns nicht im Vertrag steht oder anders ausgemacht wurde, geht das natürlich nicht.