Lohnabrechnung Falsch (Urlaub)?
Hi,
es geht darum dass meine Lohnabrechnung nicht korrekt ist. Ich arbeite schon sehr lange in der selben Firma. Zuerst war ich auf 450€ Basis nun auf Teilzeit angestellt.
Das Problem ist nun, dass ich auf 450€ Basis 24 Urlaubstage im Jahr + 2 Tage vom Vorjahr übrig hatte.
Wovon ich 17 Tage bereits genommen hatte.
Auf meiner Lohnabrechnung steht, ich hätte 20 Tage genommen und 18 Tage im Jahr zur verfügen. Also steht nun auf der Abrechnung -2 Tage Resturlaub.
Ich habe das Problem angesprochen und meine Chefin meinte Sie könne da nichts mehr rückgängig machen, da ich ja jetzt auf Teilzeit angestellt bin.
Stimmt das so?
2 Antworten
Ich fasse einmal die Fakten zusammen:
1. Von Januar bis einschließlich August (8 Monate) eine 4-Tage-Woche mit einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen.
2. Ab Anfang September (4 Monate bis zum Jahresende) eine 5-Tage-Woche ebenfalls mit einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen.
Übrigens gilt jetzt keine neue Probezeit, weil das Arbeitsverhältnis ja bereits länger als 6 Monate bestanden hat bei Abschluss des neuen Vertrages. Wie lang sollte denn diese neue Probezeit sein? Wenn es damit zusammenhängt, dass der Anspruch auf 30 Tage erst ab Januar 2020 gelten soll, ist das unwirksam.
zu 1.: Bei einer 4-Tage-Woche mit einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen hast Du einen Urlaubsanspruch von 16 Deiner Arbeitstage (24 ./. 6 * 4), es sind aber in beiden Fällen 4 Wochen.
Für die 8 Monate mit der 4-Tage-Woche hast Du also einen zeitanteiligen Urlaubsanspruch von 10,67 Urlaubstagen (in Arbeitstagen): 16 ./. 12 * 8.
zu 2.: Bei einer 5-Tage-Woche mit einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen hast Du einen Urlaubsanspruch von 20 Deiner Arbeitstage (24 ./. 6 * 5), und wieder sind es in beiden Fällen 4 Wochen.
Für die 4 Monate mit der 5-Tage-Woche hast Du also einen zeitanteiligen Urlaubsanspruch von 6,67 Urlaubstagen (in Arbeitstagen): 20 ./. 12 * 4.
Du hast also für die beiden Zeitabschnitte mit einer 4- und einer 5-Tage-Woche zusammengenommen einen Urlaubsanspruch von insgesamt 17,34 = 17 Deiner Arbeitstage als Urlaubstage in 2019.
Die 2 Tage aus dem Vorjahr habe ich jetzt noch nicht berücksichtigt; für diese Tage besteht aber auch die Unklarheit, ob es 22 Werktage oder 22 Arbeitstage waren, die Du als Urlaub genommen hast. Möglicherweise hast Du überhaupt keinen Resturlaubsanspruch mehr aus dem vorigen Jahr.
Wäre noch die Sache mit den 30 Tagen ab Januar zu klären:
Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Werktagen hast Du bei einer 5-Tage-Woche einen effektiven Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen als Urlaub.
Warum soll dieser Anspruch erst ab Januar gelten? Wenn das mit der Formulierung zusammenhängt: "Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer bei einer 5 Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen im Jahr. Die 30 Tage stehen mir erst im Januar 2020 zu.", dann ist das Unsinn, weil Du selbstverständlich jetzt keine erneute Probezeit hast.
das ich 6 Wochen Urlaubsanspruch habe
Nein! Du hast einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen!
Offensichtlich berücksichtigst Du nicht den Unterschied zwischen dem Urlaubsanspruch in Werktagen und dem in Arbeitstagen (dabei dachte ich, das in meiner Antwort deutlich genug erklärt zu haben).
Du hast laut zitierter Vertragsvereinbarung 24 Werktage Urlaub! Das entspricht dem Urlaub bei einer 6-Tage-Woche und sind 4 Wochen; Du hast aber keine 6-Tage-Woche, sondern eine 4- bzw. 5-Tage-Woche, also muss der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnete werden:
>> Umgerechnet auf Deine 4-Tage-Woche hast Du damit einen tatsächlichen/effektiven Urlaub von 16 Arbeitstagen; das sind auch 4 Wochen.
>> Umgerechnet auf Deine neue 5-Tage-Woche hast Du einen tatsächlichen/effektiven Urlaub von 20 Arbeitstagen, wieder 4 Wochen.
Das entspricht in beiden Fällen dem gesetzlichen (Mindest-)Urlaubsanspruch.
Du zählst auf, wie viele Urlaubstage Du bisher genommen hast. Hast Du dabei nur Deine Arbeitstage als Urlaubstage gezählt oder Werktage?
Z.B. April mit 6 Tagen: In Werktagen gezählt, ist das 1 Woche (6 Werktage) Urlaub, in Arbeitstagen sind das 1 Woche (4 Arbeitstage) und 2 Tage (der nächsten Woche).
Unabhängig davon, ob Du noch Urlaubsanspruch hast oder schon mehr Tage genommen hast, als Dir zustehen: Die Aussage "das würde vom System her nicht gehen" Deiner Chefin ist selbstverständlich Unsinn.
wir reden doch von Werktagen. Also bitte nicht in Arbeitstage umrechnen. In meinem Vertrag steht es halt nun mal so drin ( 6 Wochen pro Kalenderjahr). Wie auch immer möchte mich hier nicht wegen irgendwelchen Sachen streiten.
Wollte ja nur wissen ob und was ich tun kann. Damit das wieder richtig gestellt wird. Weil ich die restlichen Tage natürlich nicht verschenken möchte.
24 Werktage sind aber keine 6 Wochen, sondern 4! 6 Werktage sind 1 Woche, 24 Werktage dann also 4!
24 Deiner Arbeitstage (bei einer 4-Tage-Woche) sind 6 Wochen.
Wie auch immer möchte mich hier nicht wegen irgendwelchen Sachen streiten.
Es geht nicht ums "Streiten" und schon gar nicht um "irgendwelche Sachen"!
Du musst bei der Berechnung Deines Urlaubsanspruchs schon von Werktagen in Arbeitstage umrechnen, weil es sonst ein heilloses Durcheinander gibt!
In meinem Vertrag steht es halt nun mal so drin ( 6 Wochen pro Kalenderjahr).
Wo steht "6 Wochen pro Kalenderjahr" in Deinem Arbeitsvertrag? Nach dem, was Du auf meine Nachfrage hin zitiert hast:
Vertrag 1: Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer bei einer 4 Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr.
hattest Du also bis Ende August einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen.
Neuer Vertrag:
seit September 2019
Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer bei einer 5 Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen im Jahr. Die 30 Tage stehen mir erst im Januar 2020 zu.
Wenn Du ab Januar 30 Werktage Urlaub hast, dann sind das bei einer 5-Tage-Woche tatsächlich 6 Wochen.
Bis dahin hast Du aber mit Deiner 5-Tage-Woche seit September bei 24 Werktagen auch nur 4 Wochen Urlaub (20 Arbeitstage).
Noch einmal das Beispiel April mit 6 Urlaubstagen: Hattest Du da 6 Werktage freigenommen (also Montag bis Samstag), dann wäre das 1 Woche Urlaub, oder 6 Deiner Arbeitstage, dann wäre das bei einer 4-Tage-Woche 1 Wochen + 2 Tage Urlaub?
Um es aber kurz zu machen:
Wenn Du von Deinen 24 Werktagen Urlaub bisher 17 Werktage genommen hast, dann hast Du selbstverständlich - wie von Dir richtig angenommen - jetzt noch einen Restanspruch von 7 Werktagen.
Diese Aussage ist aber nur "Theoretisch", so lange das Problem, wie ich es am Beispiel April mit 6 Tagen Urlaub beschrieben habe, nicht geklärt ist!
Also sie machen das ein wenig unnötig kompliziert. Natürlich nehme ich nicht Montag bis Samstag frei bei einer 4 Tage Woche. Nur die Tage an denen ich normalerweise arbeiten müsste. Da zu dem Zeitpunkt noch Feiertage dazwischen waren auch die natürlich nicht. Nur die Tage, die für mich Arbeitstage sind.
Und nochmal zum Arbeitsvertrag :
In einer 4 Tage Woche sind es 24 Werktage (6 wochen pro Kalenderjahr)
so steht es in meinem Arbeitsvertrag. Dann ist evtl die Formulierung falsch im Vertrag.
Okay.
Dann noch einmal zu Deiner Berechnung "24 - 17 = 7 Werktage Resturlaub".
Da schmeißt Du dann nämlich Deinen Urlaubsanspruch "24 Werktage" mit Deinem tatsächlich genommenen Urlaub "17 Arbeitstage" durcheinander. Denn entweder rechnest Du nur mit Werktagen (da gibt es dann Probleme) oder nur mit Arbeitstagen, denn Du kannst von einem Urlaubsanspruch in Werktagen ja nciht den tatsächlich genommenen Urlaub in Arbeitstagen abziehen (so wenig, wie Du von Äpfeln Birnen abziehen kannst).
In Arbeitstagen ausgedrückt hast Du (bei einem Urlaubsanspruch von 24 Werktagen) in diesem Kalenderjahr bei einer erst 4- und dann 5-Tage-Woche einen (entsprechend Deinen Wochenarbeitstagen) Urlaubsanspruch von insgesamt 17 Tagen - und die hast Du (nach Deiner eigenen Berechnung in den Monaten April, Juni und Juli bereits genommen.
Du hast also - ausgehend von einem Anspruch auf 24 Werktage/17 Arbeitstagen - in diesem Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr, da Du diese 17 Tage bereits genommen hast - allerdings auch kein Minus, wie von Deiner Chefin behauptet.
Wenn ab Januar der Urlaubsanspruch 30 Werktage beträgt, dann kannst Du bei einer 5-Tage-Woche also 25 Deiner Arbeitstage als Urlaubstage nehmen (30 Werktage Urlaub ./. 6 Werktage * 5 individuelle Arbeitstage = 25 Arbeitstage individueller Urlaub).
Übrigens.
Wie ist denn der Urlaubsanspruch für die anderen Arbeitnehmer im Betrieb, auch 24 Werktage in diesem und 30 Werktage ab dem nächsten Jahr? Denn alle Arbeitnehmer im Betrieb haben den gleichen Anspruch (wenn er nicht nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt ist).
Also sie machen das ein wenig unnötig kompliziert.
Sicher nicht!
"Kompliziert" ist es geworden, weil Du bei Deiner Urlaubsberechnung "24 - 17 = 7 Werktage Resturlaub" Werk- und Arbeitstage durcheinander geschmissen hast.
Richtig muss die Berechnung lauten:
17 Arbeitstage Jahresurlaubsanspruch (bei einer 4- und 5-Tage-Woche auf Basis des Anspruchs auf 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche) - 17 Arbeitstage genommener Urlaub = 0 Tage Restanspruch!
Wie viele Arbeitstage pro Woche stehen in deinem Vertrag?
im Jahr 24 Tage als ich auf 450€ war. Seit September habe ich einen Änderungsvertrag bekommen da ich jetzt auf Teilzeit angestellt bin. Nun habe ich 30 Tage im Jahr. Immer noch selbe Firma.
Und Arbeitstage hatte ich 4 Tage pro Woche und jetzt 5 Tage pro Woche.
Das war nicht meine Frage. Arbeitest du laut Vertrag an 1, 2, 3, 4, 5 oder 6 Tagen die Woche. Was sagt dein Schichtplan?
Um Deine Frage beantworten zu können, fehlen Informationen:
-- Wie ist die genaue Formulierung zum Urlaubsanspruch im ersten und im neuen Vertrag?
-- Ist der Urlaubsanspruch in "Arbeitstagen" oder in "Werktagen" formuliert?
-- Bis wann hast Du 4 Wochentage gearbeitet, ab wann also arbeitest Du 5 Wochentage?
Wenn in Deiner Frage eine Diskrepanz ist - 24 Tage gegen 20 Tage -, dann scheint hier Unklarheit zu bestehen über den Anspruch in Werktagen oder in Arbeitstagen.
Der gesetzliche Anspruch sind 24 Werktagen (Montag bis Samstag), also entsprechend einer 6-Tage-Woche; das ergibt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei einer 4-Tage-Woche usw.
Vertrag 1: Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer bei einer 4 Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr.
Ich gehe von 24 Tagen Urlaub im Jahr aus. Da es ja so im Vertrag steht. In meiner Letzten Lohnabrechnung steht im Feld Urlaubsanspruch 18 Tage (falsch) es müssten 24 Tage sein.
Im Feld genommener Urlaub 20 Tage in diesem Jahr (falsch) es waren 17 Tage.
Im Feld Resturlaub -2 Tage (falsch) es müssten 7 Tage sein.
Neuer Vertrag:
seit September 2019
Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer bei einer 5 Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen im Jahr. Die 30 Tage stehen mir erst im Januar 2020 zu.
Mir ging es darum das der Fehler korrigiert wird und ich meine Restlichen Urlaubstage wieder bekomme. Was laut meiner Chefin aber nicht möglich sei.
Du hast einen anteiligen Anspruch aus dem alten Vertrag von 18 Tagen (24/12*9) und bekommst 8 Tage aus dem neuem Vertrag (30/12*3 = 7,5 gerundet 8).
Okay, ausgehend von diesen weiteren (wichtigen!!) Informationen werde ich Dir zeitnah noch antworten, wozu ich im Augenblick leider nicht mehr kommen.
Danke für die ausführliche Antwort. Hatte vergessen zu schreiben das ich 6 Wochen Urlaubsanspruch habe. Entschuldigung, mein Fehler.
Bekomme ich meine 7 Tage Resturlaub zurück? Sie meinte das würde vom System her nicht gehen. Verstehe nicht warum man das nicht korrigieren kann.
Im Januar 2019 hatte ich 2 Tage Urlaub das sind die Tage vom Vorjahr also von 2018.
Dann ab Januar 2019 habe ich ja wieder 24 Werktage Urlaub
So sah mein Urlaub bisher aus:
Im April waren es 6 Tage
Im Juni waren es 3 Tage
und im Juli waren es 8 Tage
(24 - 17 = 7 Werktage Resturlaub)