Fristlose Entlassung BuWehr; Urlaubsabgeltung

2 Antworten

Eigentlich gibt es keine bestimmten Bundeswehrarbeitsgesetze. Läuft alles über das allgemeine Arbeitsrecht.

Wenn du fristlos entlassen wurdest hast du dann auch keinen Anspruch auf restliche Urlaubstage. Die Rückforderung des Lohns ist situationsabhängig... einfach ne Stellungnahme fordern mit Angabe von Gründen...

Leider kann ich diese Ausführungsbestimmungen nirgends finden. Wo könnte ich diese Ausführungsbestimmungen herbekommen ?

Durch das Informationsfreiheitsgesetz hast Du einen Anspruch darauf, diese im Zweifelsfall direkt von der Bundeswehr zu bekommen.