Resturlaub bei Kündigung abrunden?
Hallo. Mein Arbeitsverhältnis endet zum 31. mai. Ich habe noch 3,5 Tage Urlaub. Der AG meinte, dass abgerundet wird, da das Jahr noch nicht zur Hälfte rum ist. Somit werden mir nur 3 Tage genehmigt. Ist das zulässig?
7 Antworten
Von Abrunden steht nirgends etwas im Gesetz, nur vom Aufrunden und zwar im BUrlG § 5 Abs. 2: "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden."
Ergibt sich also rechnerisch ein Urlaubsanspruch von genau 3,5 Tagen, sind 4 Tage zu gewaehren bzw. abzugelten. Ergibt sich jedoch rechnerisch beispielsweise nur ein Anspruch auf 3,4 Tage, so sind 3 Tage zu gewaehren und 0,4 Tage abzugelten (auszuzahlen) oder eben, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, 3,4 Tage abzugelten.
Da du schreibst, dass das halbe Jahr noch nicht voll ist, kann es sein, dass du gerade erst angefangen hast und daher noch nicht den vollen Jahresurlaub bekommst, sondern aliquot zur Dauer des Arbeitsverhältnisses?
Es wird auf VOLLE Arbeitstage aufgerundet. Steht im Gesetz
Urlaubstage dürfen NICHT abgerundet werden.
https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-kuendigung/
A) Urlaubsanspruch bei Kündigung bis einschließlich 30.06.Ein Rechenbeispiel:
- Mitarbeiter A scheidet zum 31.05. aus dem Arbeitsverhältnis aus und hat den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen für das Gesamtjahr.
- Das Arbeitsverhältnis erstreckte sich also auf fünf volle Monate (01.01. bis 31.05.).
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
5 Monate / 12 Monate x 20 Urlaubstage = 8,33 Urlaubstage.
Mitarbeiter A hat also einen Urlaubsanspruch in Höhe von 8,33 Urlaubstagen. Hinweis: Urlaubstage abrunden, dürfen Sie nicht.
Aufrunden, so steht es im Bundesurlaubsgesetz.
Dein Chef hat sich "verlesen" der alte Schlawiner.