Muss ich Urlaubstage vorarbeiten für Betriebsurlaub, weil ich noch keinen Anspruch habe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Muss ich Urlaubstage vorarbeiten für Betriebsurlaub, weil ich noch keinen Anspruch habe?

Nein!

Wenn der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnet, ein neu eingestellter Arbeitnehmer aber noch nicht genügend Urlaubsanspruch erworben hat, dann ist das zunächst einmal das Problem des Arbeitgebers!

Er "darf" Dich also nicht zwingen, die dafür benötigten Urlaubstage durch Überstunden/Mehrarbeit zu "erarbeiten". Nebenbei: Wie wollte er das denn überhaupt regeln können, wenn ein Arbeitnehmer z.B. erst am 01.07. begonnen hätte?!?!

Wenn das Arbeitsverhältnis bis zum Jahresende bestehen bleibt, hast Du ohnehin genug Urlaubsanspruch erworben (die Diskussion, ob den vollen oder nur anteiligen, einmal außen vor gelassen), um denn Bedarf für den Betriebsurlaub abdecken zu können.

Also:

Entweder der Arbeitgeber gibt Dir Gelegenheit, nur die Urlaubstage einzusetzen, auf die Du bereits einen Anspruch hast, und ansonsten während des Betriebsurlaubs zu arbeiten, oder er lässt Dich nicht arbeiten, muss das dann aber "auf seine Kappe nehmen" und die Urlaubstage mit Deinem zukünftigen Anspruch verrechnen.

Dein Problem ist aber, dass Du in der Probezeit bist (nehme ich jedenfalls an) bzw. in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses ohnehin noch keinen Kündigungsschutz hast (sofern das Kündigungsschutzgesetz KSchG wegen der Betriebsgröße überhaupt anwendbar ist). In dieser Zeit dürfte es also recht riskant sein, sich wegen dieses Problems auf eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber einzulassen.

Ob Du also in der Lage oder willens bist, Dein Recht aus durchzusetzen, ist demnach noch eine ganz andere Frage, die ich Dir nicht beantworten kann: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Cemrene 
Fragesteller
 22.05.2017, 13:45

Danke dir....genauso habe ich es mir schon gedacht.

Und ja ich befinde mich in der Probezeit...und ja ich werde das ansprechen, da ich nicht zu den Menschen gehöre, die während der Probezeit alles mitmachen und dann erst hinterher den Mund mal aufmachen, wenn die Probezeit um ist. Ich bin der Meinung, dass es Dinge gibt, da muss man Klartext reden - von Anfang an.

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Familiengerd  22.05.2017, 14:24
@Cemrene

Das entspricht zum 100 % meiner eigenen Auffassung. 👍✌🤛💪

Ich wünsche Dir Erfolg dabei (und gute Nerven).

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Cemrene 
Fragesteller
 22.05.2017, 14:28
@Familiengerd

Lieben Dank für die Erfolgswünsche....Grüß mal den Anton unbekannterweise....von meinem Aaron

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Familiengerd  22.05.2017, 17:34
@Cemrene

🙂🙂

Kurzrauhaardackel, Dackelkopp hoch 10, knapp 11 Jahre alt, aber fit wie mit 4 - trotz Mitralinsuffizienz, Reflux und Futtermittelallergie.

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Nicht zwingend.

Während der Probezeit erarbeitest Du zwar Urlaub, darfst ihn aber nicht nehmen.

Du kannst auch unbezahlten Urlaub nehmen. Oder Du nimmst den Urlaub, der die für den Rest des Jahres zusteht. Sollest Du aber vorher wieder ausscheiden, musst Du das zurückzahlen.

Cemrene 
Fragesteller
 22.05.2017, 10:13

Wenn ich während der Probezeit zwar Urlaub erarbeiten darf und ihn aber nicht nehmen darf, warum kann mir der AG denn dann aber während der Probezeit Urlaub "aufdrücken"?

Für mich währe logisch, wenn wegen diesem Betriebsurlaub von meinem Jahresurlaub die Tage abgezogen werden, ABER: wenn ich eher ausscheide, dann ist es klar, dass der zuviel bezahlte Urlaub vom Lohn einbehalten wird. Aber es kann doch nicht sein, dass ich nun Überstunden anhäufen muss ( auch noch nach dem Urlaub), um diesen Betriebsurlaub auszugleichen.

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Seeheldin  22.05.2017, 10:21
@Cemrene

Am besten sprichst Du mit Deinem Chef.

Solange es im gesetzlichen Rahmen bleibt, darf Mehrarbeit angeordnet werden. Gesetzlicher Rahmen heißt: max. 10 Std. pro Tag und das nicht mehr als 6 Monate.

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Familiengerd  22.05.2017, 12:49

Während der Probezeit erarbeitest Du zwar Urlaub, darfst ihn aber nicht nehmen.

Das ist völliger Unsinn!

Auch in der Probezeit darf Urlaub, auf den bereits Anspruch erworben wurde, genommen werden.

Für die Probezeit gelten dabei die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie auch sonst: Urlaub darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen (und wegen entgegenstehender Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer) verweigert werden.

Ich frage mich, woher immer wieder diese unsinnige Behauptung kommt, in der Probezeit dürfe kein Urlaub genommen werden!!


"Solange es im gesetzlichen Rahmen bleibt, darf Mehrarbeit angeordnet werden."

Mehrarbeit darf der Arbeitgeber (Beteiligung eines Betriebsrats einmal unberücksichtigt) nur anordnen, wenn es dafür dringende betriebliche Gründe  

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Bei mir war das auch so.

Ich hatte zum 1.12. eine neue Stelle angetreten und von 24.12. bis 06.01. war Betriebsurlaub. Bis dahin hatte ich drei Urlaubstage angesammelt (30Tage/Jahr geteilt durch 12 = 2,5 -> hier muss zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet werden).

Die Tage im alten Jahr musste ich ja sowieso verbrauchen, da ich sie im neuen Jahr nicht hätte nehmen können (da nur bis 31.03. möglich, aber Probezeit bis 31.05.), also wurden mir die Tage im alten Jahr mit dem Betriebsurlaub verrechnet. Im neuen Jahr wurden mir halt die Stunden auf mein Zeitkonto geschrieben, und ich hab die Tage dann im Lauf des Jahres wieder abgearbeitet, konnte also die Überstunden "nachholen".

Vielleicht hast du dich bei den vier Urlaubstagen auch verrechnet? Wie gesagt, die Formel geht so:

Anzahl Tage Jahresurlaub : 12 = Anzahl der pro Monat zustehenden Tage Urlaub.

Familiengerd  22.05.2017, 13:20

So, wie das bei Dir war, ist es aber nicht rechtens "gelaufen"!!

Aber leider hat man dann in dieser Situation kaum die Chance, ohne negative Konsequenzen sein Recht zu bekommen.

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