Wie verhält sich der Urlaub, wenn dieser auf einen Feiertag fällt?
Hallo, ich habe eine Frage in richtung Arbeitsrecht bzw Urlaubsrecht.
Ich bin derzeit am tüfteln wie ich meinen Urlaub verteile und komme zum Schluss, dass mir drei Tage fehlen, welche ich für den Betriebsurlaub benötige.(Es ist das erste mal für mich dass ich in einem Betreib arbeite, der Betriebsurlaub macht) Dieser Betriebsurlaub würde über Weihnachten und Silvester/Neujahr fallen. Nun ist es so, dass der 1 und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr gesetzliche Feiertage sind. Würden mir diese Tage gutgesprochen werden? Bei einem Feiertag hat man ja das Recht, diesen Feiertag als freien Tag zurückzuerhalten. Ist dass dann auch beim Urlaub so? Wenn dass so ist, dann würden meine Urlaubstage genau aufgehen.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten im Voraus.
2 Antworten
Feiertage sind keine Arbeitstage, also musst du da auch keinen Urlaub nehmen. Der 24. und 31. 12. sind keine Feiertage, da musst du deine Firma fragen. Manche geben je einen halben Tag frei und den anderen halben muss man Urlaub nehmen, andere geben den komplett frei.
Dafür sind der 1 und 2 Weihnachtsfeiertage ein Feiertag, wobei der 1. auf einen Sonntag dieses Jahr fällt.
WENN die gesetzlichen Feiertage nicht auf das arbeitsfreie Wochenende fallen (Samstag/Sonntag), dann musst du für diese Tage keinen Urlaub eintragen, weil sie eh arbeitsfrei sind.
dann wird es mit dem 1. Weihnachtsfeiertag kritisch weil der fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Danke für die Antwort :)