Respektlose Azubine, was nun?
Ich habe Anfang August in eine neue Praxis gewechselt und bin sehr überrascht über das Verhalten einer Azubine gegenüber uns Ausgelernten. Sie ist total respektlos, vergreift sich ständig im Ton und diskutiert immer rum. Sie kommt immer zu spät, wenn um halb 8 Arbeitsbeginn ist, kommt sie gerade in die Praxis, geht sich dann umziehen und ist dann gnädig um kurz vor 8 Arbeitsbereit wieder in der Praxis. Das geht doch nicht!??!?! Ich habe sie darauf angesprochen, dass ich es nicht ok finde und man umgezogen zum Arbeitsbeginn in der Praxis sein muss. Da gibt's nur Diskussionen und respektloses verhalten, indem sie sich weg dreht und einen beim sprechen nicht mal anschaut. Furchtbar! Was ich am schlimmsten finde, sie ist jetzt ins 3. Lehrjahr gekommen und die Kollegen haben schon immer, genau wegen diesen Sachen Probleme mit ihr. Sollte man sich da nicht wehren? Oder irgendwas machen, dass sich das Verhalten ändert ?
7 Antworten
Chefin bzw. Chef informieren, anscheinend ist denen das noch nicht aufgefallen und daher haben sie nie reagiert.
Der Auszubildende trägt auch für Verspätungen die Verantwortung. Er hat die Pflicht, bei Arbeitsbeginn im Betrieb zu sein. Für eine Verspätung kann der Azubi eine Abmahnung bekommen, auch wenn es nur zehn Minuten sind. Bei der dritten Abmahnung droht dann die fristlose Kündigung. Falls du im Betrieb zu spät kommst, solltest du dich deshalb immer aktiv entschuldigen und anbieten, die Zeit wieder reinzuarbeiten.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis
Unter den Punkten:
Arbeitsrecht und fristlose Kündigung
Abmahnung und Arbeitsrecht stehtZu spät kommen führt nach zweimaligen Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder
Ich glaube, das Umziehen ist Teil der Arbeitszeit, und die Azubine scheint das zu wissen. Die kennt eben ihre Rechte und kuscht nicht.
Ehrlich gesagt, würde ich mit ihr nicht mehr rumdiskutieren. Nachdem du sie schon mehrmals auf das Zuspätkommen u.a. angesprochen hast. Ich würde zum Chef gehen, denn letztendlich musst DU/müsst IHR, ihre Arbeit z.B. in der halben Std. morgens mitmachen.
natürlich sollte man da was tuen, geht zum Chef schildert eure Probleme, dieser kann sie abmahnen in schriftlicher Form. 3 Abmahnungen gleich Kündigung. Nur ihr müsst euch einig sein.
Du kannst sie ja ein letztes Mal waren und dann mit dem Chef sprechen. Letztendlich ist das sein Job, das Mädel zu ermahnen.
Ansonsten dürfte sich das Problem wohl in einem Jahr erledigt haben.
Das ist nicht richtig. Das Umziehen ist definitiv Teil der Arbeitszeit, aber auch außerhalb der Betriebszeit. Wenn der Chef also vorgibt, dass man zum Zeitpunkt X betriebsbereit sein muss, dann muss man sich vor dem Zeitpunkt X umziehen und genau das zählt zur Arbeitszeit. Einfach erst wenn sie zur Betriebszeit bereit sein sollte sich umzuziehen ist demnach falsch und nicht ihr Recht.
Quelle: https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/anziehen-von-berufskleidung-gehort-zur-arbeitszeit-37349/amp/