Religionsfreiheit ab 14 in DE?

4 Antworten

"Zwingen" hört sich jetzt brutal an. Aber schau hier:

In Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des zwölften Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres besteht in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit.
Die Religionsmündigkeit beinhaltet sowohl das Recht, aus der bisherigen Gemeinschaft oder Konfession auszutreten, als auch das Recht zu konvertieren. Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann der Jugendliche eigenverantwortlich entscheiden, ob er am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder nicht. In Bayern und im Saarland wird jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Zustimmung der Eltern zur Abmeldung bekenntnisangehöriger Schüler vom Religionsunterricht verlangt,[1][2] beim Kirchenaustritt (auch ohne Zustimmung der Eltern) entfällt die Teilnahmepflicht ohne Abmeldung.[3]

Es gibt noch andere Regelungen. Ab 12 darf ein Kind nicht zu einer Religion gezwungen werden, die es vorher nicht ausgeübt hat. Ab 10 muss das Kind dazu gehört werden, wie immer das auch aussehen mag.

Und natürlich darf ein Kind aus religiöser Logik nicht zu einer freiwilligen Handlung wie Konfirmation oder Firmung gezwungen werden und jeder vernünftige Geistliche wird eine solche Handlung ablehnen. Ich vermag allerdings den Anteil vernünftiger Geistlicher nicht einzuschätzen.

Der Rest ist Sache von Praxis und Macht. Kaum ein Kind wird sich mit Händen und Füßen wehren, wenn es in die Kirche geschleppt wird, obwohl so ein Skandal durchaus ein Machtinstrument wäre. Eltern sitzten einfach am längeren Hebel.
Entwürdigende Druckmittel sind unzulässig, aber schwer nachzuweisen.

Das stimmt. Laut BGB haben deine Eltern im allgemeinen über die meisten Dinge das deines Lebens ein Mitbestimmungsrecht, zum Beispiel über deinen Aufenthaltsort, teilweise über deine sozialen Kontakte (sie dürfen dir den Kontakt zu Menschen, die nicht gut für dich sind verbieten, z.B. Zu Menschen die Drogen konsumieren etc.), über Verträge die du abschließt usw. Das meiste davon sogar bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Religionsfreiheit beginnt, zum Glück, bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab da bist du von Gesetzeswegen her auch nicht mehr als Kind, sondern als jugendlicher einzustufen und hast im allgemeinen etwas mehr Rechte als zuvor.

Eltern lieben ihre Kinder und würden ihnen nie etwas böses wünschen. Zwischen unterweisen oder erziehen und zwingen kann ein großer Unterschied bestehen. Zuerst müssen Eltern für sich die Wahrheit herausfinden und danach weitergeben. - 5.Moses 5:6,7