Reitbeteiligung Vertrag, ohne Unfall Versicherung?

6 Antworten

Mach mal die Webseiten des "Vierpfotenmaklers" auf und such dort nach dem Schlüsselwort Reitbeteiligung. Er erklärt das in zwei Artikeln schön laienverständlich.

Ich will damit nicht für seine THP werben, sondern einfach nur eine fachlich korrekte Quelle zum nachlesen geben.


Baroque  26.11.2023, 19:01

Google liefert mit "Vierpfotenmakler Reitbeteiligung" gleich drei Artikel, die dir das alles erklären sollten. Ich kannte bislang nur zwei.

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Natürlich kannst du eine Vorlage aus dem Internet nehmen - Cavallo, Ehorses und ähnliche haben eigentlich welche. Und ja, natürlich ist das so gedacht, dass man die Verträge auf sich zuschneidern kann und Sachen ergänzen kann.

Grundsätzlich kannst du sowas also durchaus festhalten - inwiefern das im Falle der Fälle greift, keine Ahnung. Schau nochmal in deine Haftpflichtversicherung, vor allem bzgl. Reitbeteiligung und Fremdreiter, unterhalte dich dort mal mit der Versicherungsabteilung oder mit deinem Versicherungsmakler.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

Kannst Du formulieren, der Vertrag ist jedoch nicht gültig.

Du haftest immer, wenn das Pferd einen Schaden verursacht.

Auch eine Unfallversicherung entbindet, den Halter nicht aus der Haftung.


pony  26.11.2023, 19:06

eine extra unfallversicherung wäre genauso über wie eine insassenversicherung beim auto.

zahlt ja eh bloss die übergeordnete versicherung.

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Natürlich darfst du eine Vorlage aus dem Internet verwenden und Dinge ergänzen oder ändern!

Ich persönlich würde grundsätzlich keine minderjährige RB an mein Pferd lassen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Du kannst in den Vertrag schreiben, dass sie nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson (oder noch genauer nur Person A, B und C) ans Pferd darf. Das ist vollkommen rechtlich.

Aber du als Pferdebesitzer haftest unterm Strich trotzdem weil du eben der Besitzer bist und es grundsätzlich erlaubt hast dass das Kind da mit dem Pferd zu tun haben darf. Dabei spielt es keine Rolle, was für lustige Klauseln man sich da vorher in einem Vertrag ausgemacht hat, oder ob das Kind noch eine Unfallversicherung hat oder nicht.

Wichtig wäre bei deiner Pferdehaftpflichtvericherung zu schauen, ob Schäden an (minderjährigen) Fremdreitern beinhaltet sind oder nicht.