Viel Geld geschenkt bekommen vertraglich festhalten?

5 Antworten

kommt drauf an, was du damit bezwecken möchtest.

Das Finanzamt interessiert Schwarzgeld, also wenn du das nicht geschenkt bekommen hast, sondern als Gegenleistung für etwas ... Oder wenn der Schenkende gar kein Geld hat, Hartz IV bekommt und damit sein Vermögen verschwinden lässt.

Wenn es kein Verwandter in direkter Linie war, dann hast du 20.000 Euro Freibetrag, müsstest also sowieso keine Steuern bezahlen.

Also: genau überlegen ob und warum du das schriftlich haben möchtest.

Wenn es Bargeld ist: Einzahlungen sind immer verdächtig, da musst du der Bank sowieso die Herkunft angeben. Dann aber beim Schenker nachfragen, ob der ein Problem damit hätte. Wenn es eine Überweisung war, dann ist der Beleg mit dem Überweisungstext ja in den meisten Fällen genug.

Einen richtigen Schenkungsvertrag macht man bei grösseren Schenkungen, nicht bei 5000 Peanuts. Da geht es dann in der Regel darum, dass die Schenkung auf den Pflichtteil oder das reguläre Erbe angerechnet wird.

Vertrag schreiben, Name, Geburtsdaten, Datum, und am besten eine dritte Person als Zeuge unterschreiben lassen


Mauritan  25.11.2021, 09:59

Liebe Grüße ans Finanzamt!!

an den FS: Bitte vergiss diesen "Rat".

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Halte es in einem Schenkungsvertrag fest.

Vertragspartner mit Name und Anschrift

Ggf. Zeuge(n) (be)nennen

Art der Schenkung

Höhe der Schenkung

Wann verschenkt

Wer ist der Schenker

Wer wird beschenkt

Ort, Datum Unterschrift


Mauritan  25.11.2021, 09:56

Es heisst "der Schenkende". Aus diesem Lapsus schon ist zu erkennen, dass hier ein Nicht-Jurist eine Rechtsauskunft gibt ;-(

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SirPeterGriffin  25.11.2021, 10:53
@Mauritan

Es ist ja auch ein Laienforum. Wer hier eine rechtssichere Auskunft will, ist fehl am Platz.

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Mauritan  25.11.2021, 11:05
@SirPeterGriffin

Unterschätze die Leute hier nicht. Etwa bin ich keineswegs ein "Laie", sondern Juristin. Auf den "Schenker" springt ein Jurist natürlich sofort an.

Auch andere sind hier hochkompetent. Etwa gibt es hier mindestens einen Arbeitsrechtler, der extrem kundig ist (nicht mich!). Der gibt Antworten, darauf kannst Du wirklich bauen.

Wer von etwas so offenkundig keine Ahnung hat, sollte wenigstens nicht antworten "was er glaubt", denn gesunden Hausverstand hat der FS auch selbst.

"rechtssicher" hingegen ist auch die Auskunft von einem Juristen nicht. Denn gäbe es so etwas wie "Rechtssicherheit", so fänden keine Prozesse mehr statt.

Mit dem Geplauder oben kommt der FS übrigens in Teufels Küche. Siehe die anderen Antworten, die das Wort "Finanzamt" erwähnen. Besser also kein Rat, als einer, der schadet.

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Es gibt Schenkungen, die sind notariatsaktfplichtig und alle Schenkungen sind steuerpflichtig. Das kommt auf die Höhe an und die Personen, zwischen denen sie passiert. Details wären zu recherchieren.

Mein Rat: in bar übergeben und nicht darüber sprechen.

wer schenkt muss keine Steuer bezahlen, aber der Beschenkte sollte die Schenkung in der Steuererklärung angeben. Bei Zweifel kann der oder die Beschenkte beim Finanzamt fragen ... ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung