Reisen mit einen vorläufigen Personalausweis?

4 Antworten

Hallo,

ich werfe ob des Profilbilders und des Usernamens nur mal sicherheitshalber die Frage in den Raum, ob du ausschließlich deutsche Staatsbürgerin bist oder vielleicht Doppelstaatler.

Solltest du z.B. sowohl die Deutsche als auch die Türkische Staatsbürgerschaft haben, müsstest du dich gegenüber Türkischen Behörden, also auch bei der Einreise in die Türkei nämlich als Türkin ausweisen - gegenüber deutschen Behörden als Deutsche. In allen anderen Ländern könntest du wählen.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962#content_4

Einreise und Zoll

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, sollte gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja
DerCaveman  07.01.2020, 02:20

Weiterer Hinweis dort: "Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht weiter empfohlen werden kann."

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Das Auswaertige Amt raet von einer Einreise mit einem vorlaeufigen Personalausweis ab, weil es damit wohl schon oefter Probleme gegeben hat. Hol dir lieber noch schnell einen vorlaeufigen Reisepass.

Aylin2810 
Fragesteller
 07.01.2020, 02:20

Also dann lieber beides holen ?
also ein vorläufigen Personalausweis und einen vorläufigen Reisepass

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Aylin2810 
Fragesteller
 07.01.2020, 02:24
@DerCaveman

Aber brauche ich keinen Ausweis weil ich finde meinen Personalausweis nicht...:/

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DerCaveman  07.01.2020, 02:27
@Aylin2810

Dann solltest du einen vorlaeufigen Reisepass wohl auch gegen Vorlage deiner Geburtsurkunde bekommen koennen. Wenn du bei der gleichen Behoerde auch schon vorher einen Personalausweis oder einen Reisepass bekommen hast, duerften die erforderlichen Dokumente dort ohnehin bereits in Kopie vorliegen.

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