In Türkei fliegen mit vorläufigen Personalausweis?

1 Antwort

Deutsche Staatsangehörige benötigen:

  • Einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass
  • Einen Personalausweis
  • Einen vorläufigen Personalausweis (mit Einschränkungen)
  • Einen Kinderreisepass

Mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz ist die Einreise in die Türkei nicht möglich. Jedes Kind braucht seit 2012 einen eigenen Kinderreisepass. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Die Reisedokumente können seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Hiervon ausgenommen ist der vorläufige Personalausweis.

Gerade bei der Ausreise kommt es immer wieder zu Problemen mit abgelaufenen Ausweisdokumenten. Deshalb wird empfohlen, nur mit gültigen Pässen in die Türkei zu reisen. Auf die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis sollte ebenfalls verzichtet werden, da es auch damit zu Problemen an den Grenzen kam. Weiterhin muss der Reisepass noch mindestens eine leere Seite haben.