REIFEN INDEX wie wichtig ist das Index?

2 Antworten

Der Unterschied ist die Traglast pro Rad.

95 = 690 kg pro Rad

91 = 615 kg pro Rad

Ob ein Reifen mit dem Traglastindex 91 für Dein Fahrzeug ausreichend ist, kannst du der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister
Django1729 
Fragesteller
 23.11.2020, 20:18

Danke für die super Nachricht war sehr hilfreich

lg

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Wenn 95 im Fahrzeugschein steht, darfst du 91 nicht fahren. Umgekehrt ist es möglich.

martinreschke  23.11.2020, 20:10

Falsch

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hotrod66  23.11.2020, 20:35
@Django1729

Gar nichts ist falsch, der Maddin hats nur nicht verstanden.

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martinreschke  23.11.2020, 21:44
@Django1729

91 steht für 615 kg. Das mal 2 ist 1230kg. Wenn nun deine größte Achslast das nicht übersteigt, darfst du auch den 91 er fahren , obwohl 95 in den Papieren steht. So ist das und so wird das praktiziert. Bei der HU ist das kein Mangel.

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martinreschke  23.11.2020, 21:48
@hotrod66

Na du Hotdog, der Maddin war 27 Jahre beim TÜV. Da darfst du davon ausgehen dass der diesbezüglich Bescheid weiß.

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hotrod66  23.11.2020, 21:55
@martinreschke

Da sollte der Maddin sich mal mit den aktuellen Regelungen vertraut machen. Und kein Hersteller schreibt eine höhere Tragfähigkeit vor, wenn es nicht notwendig ist.

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martinreschke  23.11.2020, 22:20
@hotrod66

Das hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Wir hatten VW mit Höchstgeschwindigkeit 190 die V Reifen eingetragen hatten . Für V Reifen ist auch eine entsprechend hohe Radlast freigegeben. Das macht nicht der Autobauer sondern der Reifenhersteller. Du kannst soweit heruntergehen in Traglast und Geschwindigkeit dass die fahrzeugspezifischen Daten nicht unterschritten werden. Ich weiß nicht wo du deine Weissheit und mit welchem Löffel gefuttert hast. Dann hat bei Sonderrädereintragungen der TÜV das Jahrzehnte verkehrt gemacht? Da irrst du gewaltig.

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hotrod66  23.11.2020, 22:27
@martinreschke

Wenn 95V eingetragen sind, brauchst du mit 91H nicht zur HU antreten, auch wenn die Karre nur 190 läuft. Fertig.

Aber du als Oberchecker wirst das sicher besser wissen... Bei dir auf'm Land vielleicht...

Und jetzt darfst du mich mit deinen geistigen Ergüssen gerne verschonen.

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martinreschke  26.11.2020, 13:48
@hotrod66

hat es dir gutgetan mich zu melden. deswegen bist und bleibst du auf unterem Bildungsniveau wenn du denkst gestandenen Leuten dein Unwissen aufzuzwingen.

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hotrod66  26.11.2020, 14:04
@martinreschke

Solchen Blödsinn kannst du in Großdubrau verbreiten. Ich habe es nicht nötig, irgend jemanden zu "melden". Diese Vermutung entspringt wahrscheinlich deiner Erfahrung aus früher Vergangenheit.

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martinreschke  26.11.2020, 14:42
@hotrod66

Ja früher gab es wirklich Leute die mich an anderer Stelle gemeldet hatten. Ich habe es nicht notwendig Blödsinn zu verbreiten. Nimm mal den 2. Treffer aus dem Telefonbuch wenn du schon suchst.

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hotrod66  26.11.2020, 15:28
@martinreschke

"Ich habe es nicht notwendig Blödsinn zu verbreiten."

Dann lass es einfach.

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martinreschke  26.11.2020, 17:28
@hotrod66

Dein Blödsinn besteht darin dass du technische Festlegungen und Richtlinien des TÜV in Frage stellst. Darauf lief alles heraus.

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