Reicht es im Gebet die sure AL fatiha zu sagen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sure al-fatiha ist Pflicht. Eine weitere zu rezitieren, ist Sunnah. Ich kenne aber keinen Muslim, der schon länger als einen Monat im Islam ist, der nur die Sure al-fatiha alleine rezitiert. Die zweite muss auch nicht unbedingt eine Sure sein, es können auch ein paar Verse von einer Sure sein. Zum Beispiel der Thronvers oder der Lichtvers o.a..

Das Witr-Gebet ist kein Bestandteil der Pflichtgebete. Es ist aber sehr empfohlen, das zu verrichten. Die meisten Gelehrten reden immer von der Wichtigkeit dieses Gebets, weil es die Gebete des Tages abschließt, damit der Tag vollständig ist.

Witr-Gebet besteht aus einer ungeraden Anzahl von Rakat. Üblich sind 1, 3, 5, aber auch deutlich mehr sind möglich.

Ja, es gibt nur 5 Pflichtgebete. Das ist so richtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Schau mal hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Islam#Rituelles_Gebet

Siehe auch die Sunna des Propheten:

0046 - ... Ṭalḥa Ibn ‘Ubaidullāh berichtete:
”Ein Mann mit ungepflegtem Haar, der sehr laut redete und dabei nicht verstand,
was er sagte, und zu den Bewohnern von Naǧd gehörte, kam zum Gesandten
Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm; er stand sehr nah bei ihm und fragte ihn
über den Islam. Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Es sind fünf Gebete pro Tag und Nacht.«
Der Mann fragte weiter: »Bin ich noch mit anderen Gebeten als diesen
verpflichtet?«
Darauf antwortete der Prophet:
»Nein! Es sei denn, du verrichtest freiwillige Gebete.«
Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, fuhr fort:
»Außerdem ist das Fasten im Ramaḍān (auch eine Pflicht).«
Der Mann erkundigte sich weiter:
»Bin ich noch mit anderer Fastenzeit als dieser verpflichtet?«
Darauf antwortete der Prophet:
»Nein! Es sei denn, du fastest freiwillig.«
Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, erwähnte ihm noch die
Pflicht der Zakāh.
Der Mann wollte daraufhin wissen:
»Bin ich noch mit einer anderen Abgabe als dieser verpflichtet?«
Darauf antwortete der Prophet:
»Nein! Es sei denn, du spendest freiwillig.«
Der Mann ging dann von ihm weg und sagte:
»Bei Allāh! Ich werde nicht mehr und nicht weniger tun als dies.«
Daraufhin sagte der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm:
»Er würde erfolgreich sein, wenn er die Wahrheit gesagt hätte.«“

Quelle: Auszüge aus dem Ṣaḥīḥ Al-Buḫāryy, Mo n o l i n g u a l e Or i g i n a l a u s g a b e ( D e u t s c h ), Aus dem Arabischen übertragen und kommentiert von Abū-r-Riḍā’ Muḥammad Ibn Aḥmad Ibn Rassoul, Seite 34-35

Ich dachte es gibt nur 5 pflichtgebete?

Kommt auf deine Rechtsschule an.

Bei den Wahhabiten wird 6x gebetet.

Bei den Schiiten 3x

Bei den Sunniten 5x

Wie das bei anderen Gruppen aussieht, weiß ich leider nicht.

Und ob bzw wann du Gebete zusammenlegen darfst, ist ebenfalls bei jeder Rechtsschule anders geregelt.

Ich kann dir nur sagen:

Im Koran werden nur 3 Gebetszeiten genannt. Alles darüber hinaus stammt aus den Hadithen.