Reichskanzler und Reichspräsident unterschiede?

4 Antworten

Hallo danninino009, beide Antworten, die dir bis jetzt vorliehen, sind fast richtig: Der Reichspräsident war währen der Weimarer Republik das Staatsoberhaupt, der Reichsklanzler der Regierungschef - ähnlich wie heute Bundespräsident und Bundeskanzler. Nur: Der Reichskanzler hatte damals sehr viel mehr Einfluß auf die aktuelle Tagespolitik als sein heutiger Nachfolger. Er konnte zum Beispiel durch Notverordnungen gewissermaßen Gesetze machen und quasi allein regieren. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Hindenburg wurde von den damals regierenden Braunen das Amt (Mitte der 30er) mit dem des Kanzlers vereint, dann völlig abgeschafft und durch den bekannten F ersetzt. Grüße

PatrickLassan  04.08.2011, 20:11

Der Reichskanzler hatte damals sehr viel mehr Einfluß auf die aktuelle Tagespolitik als sein heutiger Nachfolger.

Du meinst den Reichspräsidenten, nicht den Reichskanzler.

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Nein, die beiden unteren Antworten sind nicht wirklich richtig.

Der Reichskanzler war tatsächlich ein Teil der Exekutive (Ausführende Gewalt) und hatte auch ähnliche Befugnisse (bis 1933) wie der/die heutige BundeskanzlerIn, dies trifft tatsächlich zu.

Der Reichspräsident war aber weit mehr als "repräsentativ", nicht umsonst verwendete man damals den Begriff "Ersatzkaiser". Die weimar'sche Verfassung war immernoch nicht weit genug von der Verfassung Anno 1871 entfernt, als das man von einer klaren Gewaltenteilung hätte reden können. Der Reichspräsident war von seiner Machtfülle dem Kaiser des 2. dt. Reiches nahezu ebenbürtig. Er konnte den Reichstag auflösen, den Reichskanzler benennen usw. .

Zu folgendem Fakt weiß ich allerdings nicht, ob dies auch auf den Kaiser zutraf: Der Reichspräsident konnte ja nun den Kanzler ernennen - Dies konnte er auch, wenn der Kanzler gar keine Mehrheit im Parlament hatte! Dies hieß "Präsidialkabinette" und diese Technik wurde gegen Ende der WR von Reichspräsident von Hindenburg sehr oft angewandt um die konservative Führungsschicht am Drücker zu halten.

Zudem konnte der Reichspräsident durch den Paragraphen 48 der Weimarer Verfassung den inneren und äußeren bewaffneten Notstand ausrufen, wodurch er quasi zum Alleinherrscher erhoben war. Durch den P. 48 hätte der Präsident eine "Präsidialdiktatur" erschaffen können, in welcher er aufständische Länder hätte bezwingen dürfen, die Grundrechte hätte aufheben dürfen um alles und jeden wegzusperren.

Aufgrund dieser Tatsache also ... nur darum ist unser heutiger Präsident NUR repräsentativ. Der Reichspräsident war eben tatsächlich "Ersatzkaiser", denn wie schon zu Kaiserzeiten galt - Verscherzt der Herr Kanzler sich das Wohlwollen des Präsidents, so ist sein Ast abgesägt.

Hoffe du kannst damit was anfangen

LG JG

JohannesGold  04.08.2011, 17:09

Warte, habe deine Frage nur teilweise mitgeschnitten.

Mit eigenen Worten: Der Reichspräsident war das Oberhaupt des Staates, welches aller 7 Jahre gewählt wurde, während der Reichskanzler das Oberhaupt der Regierung des Staates war und aller 4 Jahre gewählt wurde!

Der Reichspräsident bestimmte (wie in der Kaiserzeit) den Reichskanzler und konnte ihn auch wieder aus seiner Pflicht entlassen. Dadurch, dass also nicht zwangsweise die stärkste Fraktion im Reichstag den Kanzler stellte, entstanden "Präsidialkabinette". Diese Kabinette stützten sich einfach auf den Präsidenten! Zudem konnte der Präsident laut Artikel 48 der Weimarer Verfassung in einer Notsituation die Reichswehr in kritischen Gebieten zum Einsatz bringen, die Landesregierungen entlassen, die Grundrechte außer Kraft setzen, den Reichstag auflösen und zudem Leute wahllos ins Gefängnis werfen lassen. Das Gesetz, welches ihm das ermöglichte wurde allgemein "Notstandsgesetz" genannt und ermöglichte eine "Präsidialdiktatur", wenn der Präsident es nur gewollt hätte!

Der Präsident war also ein Ersatzkaiser!

Der Reichskanzler hatte ähnliche Befugnisse wie heute. Gesetzesinitiativen, Kabinettsbildung und allgemeine politische Interessenfestlegung. Nur war er weit mehr abhängig vom Präsident als dies heute der Fall ist!

SO. Jetzt habe ich mal strukturiert deine Frage VOLLKOMMEN beantwortet.

LG JG

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Ist genauso wie mit Bundeskanzler und Bundespräsident. Bloss das es damals eine andere Zeit war und sich Reichskanzler und Reichspräsident nannte.

Oh man das sind die gleichen Unterschieder nzw sie haben grötenteils die gleichen Funktionen wie heute...bloß das dies zu zeiten des dritten Reiches halt diese Namen hatten...! Reichspräsident-> Staatsoberhauot, eher repräsentativer Posten (Wulff) Reichskanzeler-> Operatives Staatsoberhaupt (Merkel)