Rechtsmängel und Sachmängel - Wo ist der Unterschied/Definition?
Rechtsmängel ist ja offene Mängel und versteckte mängel und bei Sachmängel steht auf google "Fehler einer Ware o. Ä., der eine erhebliche Minderung ihres Wertes oder der Tauglichkeit für ihren Verwendungszweck bedeutet"
Also ist Sachmängel, Rechtsmängel oder wo liegen die unterschiede?
2 Antworten
Wann ein Sachmangel vorliegt, ist sehr ausführlich in § 434 BGB geregelt. Hiernach liegt ein Sachmangel vor, wenn
- die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat
- die Sache sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet
- die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet
- die Sache unsachgemäß vom Verkäufer montiert worden ist
- der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Kurz gesagt: Sachmangel = Sache kaputt oder nicht brauchbar
Ein Rechtsmangel liegt gem. § 435 BGB dagegen dann vor, wenn
- Dritte in Bezug auf die Sache Rechte geltend machen können oder
- im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.
Sachmangel § 434 BGB - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Rechtsmangel § 435 BGB - https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__435.html
Das Gesetz erklärt es eigentlich ziemlich gut. Verstehe jetzt nicht, was du mit offen und versteckt in dem Kontext meinst?