Ab wann ein Arglistig verschwiegender Mangel? KFZ-Autoverkauf?

3 Antworten

Du musst beim Verkauf eines solchen Autos auf die Mängel hinweisen, welche du kennst. Unterlässt du das, so kann man dir arglistige Täuschung unterstellen und der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Kennt der Käufer die Mängel bei Vertragsabschluss, dann ist eine Rückgabe des Fahrzeugs praktisch ausgeschlossen.

Wenn bei dem Fahrzeug die Steuerkette bei 100 000 Kilometer hätte ausgewechselt werden müssen, dies aber unterlassen wurde und das Auto bereits 130 ooo Kilometer auf dem Tacho hat, ist damit zurechnen, dass das irgendwann zu einem Motorschaden führt. Das wäre für mich ein Mangel.

Hallo MarcSteve,

die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eigentlich recht einfach und überschaubar.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Du schreibst:

Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Gut zu wissen:

Für eine optimale Bewertung im Bezug auf die Sachmängelhaftung wäre es von Vorteil, wenn du die Mängel detailliert beschreiben könntest.

§ 442 Kenntnis des Käufers

(1)1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.

2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Die Fahrzeugdaten:

  • Kaufpreis: 8.000,- EUR
  • Baujahr: 2009
  • Laufleistung: 130.000 km
  • Gekauft vor: 2 Jahre
  1. Reparaturkosten: 2.500,- EUR
  2. Reparaturkosten: 3.500,- EUR
  • Kilometerstand: 180.000 km
  • Verkaufswert mit Mängel 3.000,- EUR bis 4.000,- EUR

Du schreibst:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand.

Wichtig zu wissen:

Was andere machen, bzw. unterlassen, spielt im Bezug auf die Sachmängelhaftung überhaupt keine Rolle!

Fair ist ein Vertrag immer dann, wenn die Vorteile für Käufer und Verkäufer ausgewogen sind.

Meine persönliche Meinung ist:

Ich bin etwas über den Mängelbericht überrascht.130.000 km sind eigentlich kein Kriterium, das den Reparaturaufwand rechtfertigen könnte.

Nach eigener Aussage betragen die Kosten für die Mängelbeseitigung insgesamt 6.000,- EUR.

Du schreibst:

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlich gesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken.

Gut zu wissen:

Du brauchst auch nichts verschenken und kannst trotzdem fair handeln!

Die Rechnung:

Wert (Kaufpreis) 8.000,- EUR.

Wert-Minderung durch Reparaturkosten von 6.000,- EUR

Wert mit Sachmängeln 2.000,- EUR

Dein Verkaufspreis: 2.000,- EUR

Tipp:

Wenn du Käufer findest, die dir mit den Sachmängeln 3.000,- EUR bis 4.000,- EUR zahlen, würdest du sogar noch einen Gewinn machen.

Gewährleistung beim Autokauf

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du von diesen Schäden Kenntnis hast und sie für dich behältst, dann ist der Tatbestand des arglistigen Verschweigen erfüllt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so