Rechtschreibung wieder gut?

2 Antworten

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Die erste Schreibweise ist korrekt, denn es handelt sich um ein trennbares Verb:

  • Ich werde den Schaden wiedergutmachen. (Infinitiv)
  • Ich versuche, den Schaden wiedergutzumachen. (zu-Infinitiv)
  • Ich habe/hatte den Schaden wiedergutgemacht. (Perfekt/Plusquamperfekt)
  • Es ist klar, dass ich den Schaden wiedergutmache/wiedergutmachte. (Nebensatz)

Nur im Hauptsatz Präsens/Präteritum Aktiv sind trennbare Verben getrennt von ihren Präfixen:

  • Ich mache/machte den Schaden wieder gut.

spanferkel14  24.11.2023, 04:21

🍁🐿️Vielen Dank für deinen Stern. 🐌🍂

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