Rechte bei Ablehnung einer pro forma Ausschreibungen?

4 Antworten

Ich passe wie gesagt nachweislich gut auf das ausgeschriebene Profil

Das ist erstmal nur eine subjektive Einschätzung deinerseits, der AG sieht das womöglich ganz anders - ergo muss der dich weder einladen, noch eine Ablehnung begründen.

Du könntest gegen die Ablehnung klagen. Dann muss die zuständige Stelle beweisen, dass die Person, die die Stelle bekommen hat, besser qualifiziert und dafür geeignet ist als du. Im öffentlichen Dienst wird das in der Regel dann wirklich primär an den formalen Qualifikationen und konkreten Vorerfahrungen festgemacht. Du solltest also vorher in Erfahrung bringen, ob du der ausgewählten Person tatsächlich objektiv überlegen wärst...

Bedenke dabei aber, dass es sich ja um eine interne Ausschreibung handelt. Sprich, bei deinem derzeitigen Arbeitgeber, wo du ja eventuell doch noch eine Weile bleiben willst. Da wird es nicht unbedingt angenehmer und leichter durch so eine Klage...

LouPing  19.05.2021, 10:59
Du könntest gegen die Ablehnung klagen. Dann muss die zuständige Stelle beweisen, dass die Person, die die Stelle bekommen hat, besser qualifiziert und dafür geeignet ist als du.

Also bestimmt eigentlich der FS wer die Stelle bekommt, nämlich er?

Das ist mit neu - im „meiner“ Arbeitswelt werden derartige subjektive Empfindungen von Mitarbeitern erstmal nicht gewertet - entschieden wird vom AG.

Hier zu raten den Konkurrenten und somit die Entscheidung der Chefetage herabzuwürdigen, halte ich für sehr bedenklich.

Die Ablehnung muss nicht begründet werden, ein „die Stelle wurde anderweitig vergeben, reicht aus. Der AG muss gar nichts beweisen und das ist auch richtig so.

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Jigo87 
Fragesteller
 19.05.2021, 11:24

Danke, ich würde dann nicht klagen. Der Arbeitgeber würde schon Gründe finden warum sie den anderen Bewerber vorziehen. Ich habe mich nur gefragt wie leicht es der AG hat das nicht zu begründen.

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HappyMe1984  19.05.2021, 11:59
@Jigo87

Begründungen werden in jedem Bewerbungsprozess erst dann ein Thema, wenn jemand dagegen klagt und die Sache vor Gericht landet. Und im Großen und Ganzen lässt man Arbeitgebern auch sehr viel Spielraum und Freiheit in diesen Dingen, was ja auch nur richtig ist. Einzig gegen das AGG darf dabei nicht verstoßen werden, ebenfalls nur richtig. Und im öD werden oft bei Stellenbesetzungsverfahren auch noch etwas strengere Maßstäbe an die formalen Qualifikationen gelegt als in der freien Wirtschaft - letztendlich, um möglichst keine Angriffsfläche für Klagen zu bieten.

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Wenn es sich tatsächlich um eine Proforma Ausschreibung handelt wird passt der Wunschkandidat sicher perfekt ins Profil. Da wird dann der passende Kandidat ausgesucht - oh Wunder, der Wunschkandidat.

Wenn die Ausschreibung nicht vollkommen unsinnig ist führt alles was Du machst zu genau gar nichts.

Du wirst niemals nachweisen können, dass ein anderer Kandidat nicht noch besser gepasst hat. Entsprechend gibt es für dich keine Möglichkeit gegen ein einfaches "danke ihnen, ein anderer Kandidat passte besser zu unseren Vorstellungen" vorzugehen.