Rechnung für Speisen höher als auf Speisekarte?

7 Antworten

... muss ich diese Differenz doch nicht einfach hinnehmen?

Nein!

Was ist bei Preisangaben auf Getränke- und Speisekarten zu beachten?
Die Preisverzeichnisse müssen immer die Endpreise enthalten. D.h. einschließlich Umsatzsteuer und anderer möglicher Preisbestandteile (z.B. Bedienungsgeld, Heizkostenaufschläge usw.) und unabhängig von einer Rabattgewährung. Nettopreise sind unzulässig. Die Kurtaxe ist kein Aufschlag!

https://www.ihk.de/rheinhessen/starthilfe/gewerberechtliche-vorschriften/guv/guv5d-speisekarten-3167790

Rechtliche Aspekte zu Speisekarten

https://g-wie-gastro.de/abteilungen/service/die-speisekarte/rechtliche-aspekte-zu-speisekarten.html

Ich vermute mal, die wollen sich nur die Kosten für eine Änderung aller Speisekarten sparen, oder es könnte sogar auf "arglistige Täu......" hinauslaufen.

Nein. Die Preise auf der Karte gelten meines Erachtens.

Und bei so einer Vorgehensweise würde ich dann auch null Euro Trinkgeld zahlen.

Du brauchst nur das bezahlen was auf der Karte steht. Alles andere ich rechtswidrig und unseriös.

Richtig. Mit der Bestellung eines Gerichtes auf der Karte (Vertragsangebot) und der Lieferung des Essen (Vertragserfüllung) hat es einen rechtsgültigen Vertrag gegeben. Der Vertragspartner kann jetzt nicht einfach eine einseitige Vertragsänderung vornehmen. Dazu müssten beide Vertragspartner erstmal zustimmen.

Der Vertrag wäre unwirksam, und es wäre ggf. sogar Betrug/arglistige Täuschung. Das musst du nicht bezahlen.

Hallo bei so einer Vorgehensweise kannst du anzeige erstatten, auf einer Speisekarte muss der aktuelle preis draufstehen, bzw muss die Kellnerin dich darauf aufmerksam machen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung