Zu wenig Wechselgeld erhalten: Betrug?

10 Antworten

Ganz klarer Betrug. Das mit den Stress wird wohl Absicht gewesen sein. Gut das du den Zeugen dabei hattest.

Man sollte es auf eine Anzeige ankommen lassen. Sonst machen die das immer wieder. Auch wie der Geschäftsführer reagiert hat, war typisch.

Ist totaler Unsinn das sowas angeblich vorher noch nie passiert sein soll. Die haben sich sicherlich abgesprochen.

Interesierter  17.01.2016, 00:58

Wo du hier einen Straftat in Form eines Betruges siehst, erschliesst sich mir nicht. 

Eine Anzeige bringt gar nichts. Selbst wenn die Dame falsch herausgegeben hat, was ja an sich schon zu beweisen wäre, fehlt für den Vorwurf des Betruges immer noch der Nachweis des Vorsatzes. 

Mit dem Vorwurf des Betruges wäre ich weiterhin recht vorsichtig, speziell im Zusammenhang, die Bedienung hätte sich mit dem Geschäftsführer abgesprochen. Da ist schnell der Straftatbestand der Üblen Nachrede erfüllt. 

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:01
@Interesierter

Ich bleibe dabei das es ein Betrug, bzw. eine Unterschlagung war.

Wie soll sich denn der Fragesteller denn verhalten? Er hätte die Kellnerin auch festhalten können/müssen.

Sonst kann ja jeder jederzeit falsch raus geben. Stichwort Supermarktkasse.

Ohne Rechnung kann es ja nur Betrug sein.

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Interesierter  17.01.2016, 01:17
@FachGoldAnwalt

Drehen wir den Spieß doch mal um. Wer sagt denn, dass der Betrüger hier nicht der Gast war, der die Kellnerin um 10 € betrügen wollte?

Für einen unbeteiligten Dritten wird das schwer zu beurteilen sein. 

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:30
@Interesierter

Möglich.

Mich hat mal an 4 Tagen innerhalb einer Woche (?) ein und dieselbe Kassiererin versucht zu betrügen.

Jedes mal gab sie zu wenig Wechselgeld heraus. Jedes mal merkte ich es sofort bei der Geldübergabe.

Die Ausreden der Kassiererin deuteten nach meiner Menschenkenntnis klar auf Betrug hin.

Ich redete mit ihr dann nach dem vierten Mal Small Talk. Machte keine direkten Vorwürfe. Dennoch:  Seitdem hat sich diese Kassiererin nie wieder "verrechnet".

Dafür probiert es eine andere im selben Supermarkt. Und hat es auch mal geschafft.

Zum Glück bin ich mit der Filialleiterin per du. Ich habe es ihr mitgeteilt.

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Interesierter  17.01.2016, 01:36
@FachGoldAnwalt

Und aus diesen Vorkommnissen, die dir widerfahren sind, schliesst du, dass es sich hier um Betrug handeln muss? 

Dann wäre ja nach deiner Auslegung jedes mal, wenn eine Kassiererin falsch herausgibt, sofort der Vorsatz bewiesen?

Vor Gericht zählen Beweise, die aber hier nicht vorhanden sind. 

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:40
@Interesierter

Ja, es kann ja auch ohne Beweise Betrug sein.

Wie hättest du denn reagiert, anstelle des Fragestellers?

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Interesierter  17.01.2016, 01:46
@FachGoldAnwalt

Ja, es kann Betrug gewesen sein, aber im deutschen Strafrecht musst du für Betrug Vorsatz nachweisen. Ein Betrugsvorwurf ohne Beweis des Vorsatzes geht regelmäßig ins Leere.

Die richtige Reaktion habe ich dir weiter oben geschrieben.

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Das geht ja wohl gar nicht! Bestimmt ist diese Kellnerin eine Crackschl... Bei mir in Frankfurt passiert das auch öfter, aber ich weise Sie direkt zu recht! Auf keinen Fall ruhig bleiben, im Notfall paar kusengs oder Polizei alamieren. War das in der Hood mit den roten Laternen oder wirklich ne Kellnerin? 

Nächstes mal direkt hinterher und anschreien, kenn das Problem, immer wenn ich Brötchen kaufe und mit Lila Schein bezahl... Verliert man den überblick Dikka!

Betrug erfordert Vorsatz. Der ist hier nicht zu erkennen oder zu beweisen.

Außerdem ist das ziemlich Kindergarten, wegen 10 Euronen so ein Faß aufzumachen

UND man hat dir gesagt, das man beim "Kassensturz" auf diese Differenz achten wird und dir das dann zurück gibt

FachGoldAnwalt  17.01.2016, 00:59

Letztendlich kann man Vorsatz quasi nie beweisen.

Hier sprechen die Umstände klar gegen die Kellnerin.

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BalTab  17.01.2016, 01:04
@FachGoldAnwalt

Die Umstände sprechen eben NICHT "ganz klar" gegen die Kellnerin. Ein Irrtum ist nicht auszuschließen!

ZEHN EURO! Weißt du, was das bedeutet? Die Polizei wird zähneknirschend deine Anzeige aufnehmen, der Staatsanwalt, der die bekommt, wird vor Wut, über diese sinnlose Zeitverschwendung seine Kopf auf die Tischplatte haeun, in DIE Vertefung, wo er sie wegen ähnlicherm Pille-Palle-Kram rein haut, und das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, und dich auf den Weg der Privatklage verweisen. Machst du dass, zahlst du erst mal die Gerichtskosten. FALLS du da Verfahren gewinnen SOLLTEST, zahlt natürlich die Gegenseite, aber da Ganze dauert locker 1 Jahr oder länger.

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BalTab  17.01.2016, 01:09
@BalTab

Und selbst FALLS du gewinnst: Da gibt maximal eine VERWARNUNG, sonst NICHTS. Weder wird Sie ihren Job verlieren, noch ihr Chef das Restaurant

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:11
@BalTab

Sinnlose Zeitverschwendung?

Dann hat er seinen Beruf verfehlt. Er hat nicht nur Vermögensschäden ab 500 € aufwärts zu bearbeiten.

Das hat mit Pille-Palle Kram nichts zu tun. Es geht um das Prinzip.

Bei 500 € Schaden sähe die Beweislage genauso aus. Also sinnlose Argumente.

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BalTab  17.01.2016, 01:13
@FachGoldAnwalt

Richtig. Sinnlose Argumente. Da du nicht in derLage oder bereit bist, vernünftigen Argumenten zu folgen.


WIESO ZUM TEUFEL fragst du eigentlich um Rat, wenn du doch nicht bereit bist, den anzunehmen?

GEH zur Polizei! MACH DICH ZUM AFFEN! AUF GEHTS!

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:19
@BalTab

Geh mal an die frische Luft. Du verwechselst hier was.

Im Übrigen muss ein Fragesteller nicht jeden Rat annehmen. Schon gar nicht wenn er - wie deiner - nicht hilfreich und nicht logisch ist.

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LittleBriarRose  17.01.2016, 01:27
@BalTab

Dankeschön!!! Einige hier machen dem Mädchen so große Hoffnungen und legen alles so aus wie es ihnen passt. Aber unsere Rechtsprechung funktioniert nun mal etwas anders!!!!!

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Die Anzeige wird nichts bringen, da hier keine Straftat vorliegt oder zumindest nicht beweisbar ist. Für eine Straftat müsstest du beweisen, dass die Bedienung dir absichtlich zu wenig Geld gegeben hat. 

Du wirst schon arge Probleme bekommen, überhaupt deine Forderung an sich zu beweisen. 

Richtig wäre gewesen, sofort einen Kassensturz zu machen. Je nachdem, ob sie 10 € zu viel in der Kasse gehabt hätte oder nicht, hätte man so feststellen können, wer denn nun die Wahrheit sagt. 

Cleopady 
Fragesteller
 17.01.2016, 00:59

ich habe ja einen Zeugen (Freund) der das ja genau gesehen hat wie 10 Euro fehlen?

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Interesierter  17.01.2016, 01:06
@Cleopady

Die Aussage ist aber nicht viel wert. Maximal 10 €. 

Selbst wenn dein Freund das ganz genau gesehen hat und auch bezeugen kann, kannst du damit lediglich beweisen, dass die Dame falsch herausgegeben hat. Damit hast du Anspruch auf 10 €. 

Für eine Anzeige müsstest du aber nachweisen, dass sie dir absichtlich 10 € zu wenig gegeben hat. Der Nachweis des Vorsatzes kann durch die Aussage deines Freundes nicht geführt werden. 

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:08

Inter:  Wenn dir eine Kassiererin zu wenig Wechselgeld raus gibt, du daraufhin reklamierst, sie sich aber stur stellt - was dann?

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Interesierter  17.01.2016, 01:13
@FachGoldAnwalt

Hatte ich doch schon geschrieben: Sofortiger Kassensturz!

Der Geschäftsführer hat ja angeboten, nach der Kassenabrechnung den Fragesteller zu informieren, ob die Kasse stimmte oder nicht. 

Diesen Kassensturz hätte man auch vorverlegen können. Ein Wink mit dem Rufen der Polizei hätte da sicherlich genügt. 

Nun wird der Beweis nicht mehr zu führen sein. 

Auf der einen Seite die Bedienung mit ihrer Aussage und der Geschäftsführer, der die Kasse nachgerechnet hat, auf der anderen Seite die Fragestellerin mit ihrem Freund als Zeugen. 

Selbst wenn herauskommt, dass die Kellnerin falsch herausgegeben hat, ist das maximal 10 € wert, da der Nachweis des Vorsatzes, der zwingende Voraussetzung für den Straftatbestand des Betruges ist, nicht geführt werden kann. 

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:24
@Interesierter

Die gab es in dem Fall nicht wirklich. Gut, der Zeuge konnte bestätigen das der Fragesteller einen 50 € Schein heraus gegeben und nur einen 10  € Schein zurück bekommen hat.

Mehr Beweise gab es nicht. Nur das die Kellnerin sehr schnell agierte.

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Interesierter  17.01.2016, 01:31
@FachGoldAnwalt

Der Aussage des Freundes steht die Aussage des Geschäftsführers gegenüber, der ja später die Kasse abgerechnet hat. Was dabei rauskam, wissen wir nicht. Vielleicht kam ja wirklich raus, dass 10 € zu viel in der Kasse waren. Vielleicht hat die Kasse auch gestimmt. Daraus liesse sich allenfalls beweisen, ob die Kellnerin falsch herausgegeben hat oder nicht. Einen Beweis für Vorsatz sehe ich hier nicht und wenn du ehrlich bist, siehst du ihn auch nicht.

Aus dem schnellen Agieren der Kellnerin willst du nun den Vorsatz zimmern? Aus dem Einsatz des Geschäftsführers für seine Angestellte willst du eine Mittäterschaft ableiten? 

Sorry, aber mehr als 10 € ist der Streit nicht wert. Strafrechtlich kommst du da nicht weit. 

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Interesierter  17.01.2016, 01:43
@FachGoldAnwalt

1. Sofort bei Empfang des Geldes reklamieren. Ob man nun einen oder zwei 10 Euro-Scheine in die Hand bekommt, merkt man sofort und nicht erst auf den zweiten Blick. 

2. Sofort den Kassensturz verlangen. Drohung mit sofortigem Anruf bei der Polizei. Glaubst du der Geschäftsführer hätte Lust darauf gehabt, dass die Polizei in seinem Laden auftaucht? Der hätte die 10 € auch ohne Kassensturz rausgerückt. 

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:46
@Interesierter

Das ist nicht gesagt.

In der Zeit in der die Polizei kommt, kann er die Kasse auch manipulieren. Alles denkbar.

Sowas kann jeden jederzeit passieren und am Ende hat man die A Karte.

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Interesierter  17.01.2016, 01:50
@FachGoldAnwalt

Glaubst du allen Ernstes, der Geschäftsführer würde wegen 10 € die Polizei in seinem Restaurant haben wollen?

Wenn du das Handy rausholst und ihm sagst, dass du jetzt die Polizei holst, gibt er dir ohne weitere Worte das Geld!

An diesem Punkt geht es gar nicht mehr darum, ob die 10 € nun in der Kasse sind oder nicht. Die Polizei im Laden ist für einen Gastwirt ein absolutes NoGo, da der Schaden einer solchen Aktion für sein Geschäft viel größer ist, als die 10 € um die hier gestritten wird. 

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Interesierter  17.01.2016, 01:56
@FachGoldAnwalt

Richtig! Das hatte ich schon in meinem Eingangskommentar geschrieben. 

Die Vermutung steht zwar im Raum, aber ich sehe hier keinen Beweis. Ohne Beweis des Vorsatzes verläuft die Anzeige im Sande.

Theoretisches Recht ist das, was in den Gesetzbüchern steht. Praktisches Recht ist das, was man vor Gericht beweisen kann. 

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Ich sehe es persönlich eher als versehen und nicht als betrug.
Es ist klar das man nicht später von der Geschäftsleitung Geld verlangen kann, auch wenn es angemessen war.

Cleopady 
Fragesteller
 17.01.2016, 00:52

Die Bedienung ist ja wirklich direkt nachdem sie das Geld in der Hand hatte weggegangen...

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 00:53
@Cleopady

Und genau das begründet den Betrug. Vor allem unter dem Aspekt, dass es keine Rechnung gab.

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Cleopady 
Fragesteller
 17.01.2016, 00:56
@FachGoldAnwalt

Also Anzeige wegen Betrug ja nein? Die Rechnung habe ich ja erst ganz am Ende nach Aufforderung bekommen. Das war das erste mal in meinem Leben, dass ich keinen Kassenbeleg direkt beim bezahlen bekommen habe

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FachGoldAnwalt  17.01.2016, 01:05
@Cleopady

Ja. Anzeige.

Wichtig ist, dass du den genauen Ablauf bei der Anzeige schilderst.

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ShadowBrother  17.01.2016, 01:06

Ich persönlich finde es unnötig, aber na gut.. Deine Sache.

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