Zu wenig Wechselgeld erhalten: Betrug?
Heute war ich mit meinem Freund in einem Restaurant was essen. Als ich die Rechnung forderte, kam die Kellnerin sehr gestresst und sagt das macht 28 Euro OHNE mir eine Rechnung zu geben. Ich habe ihr einen 50 Euro Schein gegeben. Als ich das Geld das 2. mal anschaute fällt mir auf, dass sie mir nur einen roten Schein (10) anstatt 2 Zehner oder eben einen Zwanziger gegeben hat. Als ich hochschaute war sie schon schnell weggehuscht und in die Küche gehuscht. Ich bin hinterher gelaufen und wartete draußen. Nach ca. 1 Minute kam sie raus und ich habe gesagt, sie habe mir 10 Euro zu wenig gegeben. "Das kann nicht sein" war die Antwort. Ich wurde sehr sauer und forderte meine 10 Euro. Daraufhin hat man ihr angesehen wie verunsichert sie war. Sie verschwand und erscheinte 2 Minuten später mit dem Geschäftsführer: "Tut mir leid sowas ist leider noch nie vorgekommen, aber leider können wir da nichts machen. Ich stehe voll hinter meinen Angestellten. Ich kann ihn anbieten ihre Nummer dazulassen. Nach dem Kassensturz heute Abend werden wir sehen, ob 10 Euro zu viel da sind." Die freche Bedienung meinte noch zu kommentieren " Da müssen sie das direkt sagen und nicht erst 10 Minuten später" Es war MAXIMAL 1 minute später und sie kann sich nicht erinnern ... Ich und mein Freund haben wütend unsere Sachen genommen und haben noch den Kassenbeleg gefordert, den wir bis dahin immer noch nicht bekommen hatten, und sind gegangen.
Mein Vater rät mir nun den Laden wegen Betrug anzuzeigen, da ich ja auch einen Zeugen am Tisch habe...
Was denkt ihr darüber?
10 Antworten
Das geht ja wohl gar nicht! Bestimmt ist diese Kellnerin eine Crackschl... Bei mir in Frankfurt passiert das auch öfter, aber ich weise Sie direkt zu recht! Auf keinen Fall ruhig bleiben, im Notfall paar kusengs oder Polizei alamieren. War das in der Hood mit den roten Laternen oder wirklich ne Kellnerin?
Nächstes mal direkt hinterher und anschreien, kenn das Problem, immer wenn ich Brötchen kaufe und mit Lila Schein bezahl... Verliert man den überblick Dikka!
Betrug erfordert Vorsatz. Der ist hier nicht zu erkennen oder zu beweisen.
Außerdem ist das ziemlich Kindergarten, wegen 10 Euronen so ein Faß aufzumachen
UND man hat dir gesagt, das man beim "Kassensturz" auf diese Differenz achten wird und dir das dann zurück gibt
Die Umstände sprechen eben NICHT "ganz klar" gegen die Kellnerin. Ein Irrtum ist nicht auszuschließen!
ZEHN EURO! Weißt du, was das bedeutet? Die Polizei wird zähneknirschend deine Anzeige aufnehmen, der Staatsanwalt, der die bekommt, wird vor Wut, über diese sinnlose Zeitverschwendung seine Kopf auf die Tischplatte haeun, in DIE Vertefung, wo er sie wegen ähnlicherm Pille-Palle-Kram rein haut, und das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, und dich auf den Weg der Privatklage verweisen. Machst du dass, zahlst du erst mal die Gerichtskosten. FALLS du da Verfahren gewinnen SOLLTEST, zahlt natürlich die Gegenseite, aber da Ganze dauert locker 1 Jahr oder länger.
Sinnlose Zeitverschwendung?
Dann hat er seinen Beruf verfehlt. Er hat nicht nur Vermögensschäden ab 500 € aufwärts zu bearbeiten.
Das hat mit Pille-Palle Kram nichts zu tun. Es geht um das Prinzip.
Bei 500 € Schaden sähe die Beweislage genauso aus. Also sinnlose Argumente.
Richtig. Sinnlose Argumente. Da du nicht in derLage oder bereit bist, vernünftigen Argumenten zu folgen.
WIESO ZUM TEUFEL fragst du eigentlich um Rat, wenn du doch nicht bereit bist, den anzunehmen?
GEH zur Polizei! MACH DICH ZUM AFFEN! AUF GEHTS!
Geh mal an die frische Luft. Du verwechselst hier was.
Im Übrigen muss ein Fragesteller nicht jeden Rat annehmen. Schon gar nicht wenn er - wie deiner - nicht hilfreich und nicht logisch ist.
Dankeschön!!! Einige hier machen dem Mädchen so große Hoffnungen und legen alles so aus wie es ihnen passt. Aber unsere Rechtsprechung funktioniert nun mal etwas anders!!!!!
Die Anzeige wird nichts bringen, da hier keine Straftat vorliegt oder zumindest nicht beweisbar ist. Für eine Straftat müsstest du beweisen, dass die Bedienung dir absichtlich zu wenig Geld gegeben hat.
Du wirst schon arge Probleme bekommen, überhaupt deine Forderung an sich zu beweisen.
Richtig wäre gewesen, sofort einen Kassensturz zu machen. Je nachdem, ob sie 10 € zu viel in der Kasse gehabt hätte oder nicht, hätte man so feststellen können, wer denn nun die Wahrheit sagt.
ich habe ja einen Zeugen (Freund) der das ja genau gesehen hat wie 10 Euro fehlen?
Die Aussage ist aber nicht viel wert. Maximal 10 €.
Selbst wenn dein Freund das ganz genau gesehen hat und auch bezeugen kann, kannst du damit lediglich beweisen, dass die Dame falsch herausgegeben hat. Damit hast du Anspruch auf 10 €.
Für eine Anzeige müsstest du aber nachweisen, dass sie dir absichtlich 10 € zu wenig gegeben hat. Der Nachweis des Vorsatzes kann durch die Aussage deines Freundes nicht geführt werden.
Inter: Wenn dir eine Kassiererin zu wenig Wechselgeld raus gibt, du daraufhin reklamierst, sie sich aber stur stellt - was dann?
Hatte ich doch schon geschrieben: Sofortiger Kassensturz!
Der Geschäftsführer hat ja angeboten, nach der Kassenabrechnung den Fragesteller zu informieren, ob die Kasse stimmte oder nicht.
Diesen Kassensturz hätte man auch vorverlegen können. Ein Wink mit dem Rufen der Polizei hätte da sicherlich genügt.
Nun wird der Beweis nicht mehr zu führen sein.
Auf der einen Seite die Bedienung mit ihrer Aussage und der Geschäftsführer, der die Kasse nachgerechnet hat, auf der anderen Seite die Fragestellerin mit ihrem Freund als Zeugen.
Selbst wenn herauskommt, dass die Kellnerin falsch herausgegeben hat, ist das maximal 10 € wert, da der Nachweis des Vorsatzes, der zwingende Voraussetzung für den Straftatbestand des Betruges ist, nicht geführt werden kann.
Den Kassensturz kann die Kassiererin auch verweigern und der Geschäftsführer viel erzählen.
Dann gleich die Polizei holen!
Für eine Verurteilung wegen Betruges brauchst du BEWEISE!
Die gab es in dem Fall nicht wirklich. Gut, der Zeuge konnte bestätigen das der Fragesteller einen 50 € Schein heraus gegeben und nur einen 10 € Schein zurück bekommen hat.
Mehr Beweise gab es nicht. Nur das die Kellnerin sehr schnell agierte.
Der Aussage des Freundes steht die Aussage des Geschäftsführers gegenüber, der ja später die Kasse abgerechnet hat. Was dabei rauskam, wissen wir nicht. Vielleicht kam ja wirklich raus, dass 10 € zu viel in der Kasse waren. Vielleicht hat die Kasse auch gestimmt. Daraus liesse sich allenfalls beweisen, ob die Kellnerin falsch herausgegeben hat oder nicht. Einen Beweis für Vorsatz sehe ich hier nicht und wenn du ehrlich bist, siehst du ihn auch nicht.
Aus dem schnellen Agieren der Kellnerin willst du nun den Vorsatz zimmern? Aus dem Einsatz des Geschäftsführers für seine Angestellte willst du eine Mittäterschaft ableiten?
Sorry, aber mehr als 10 € ist der Streit nicht wert. Strafrechtlich kommst du da nicht weit.
Was hätte der Fragesteller denn machen sollen, um an sein Geld zu gelangen?
1. Sofort bei Empfang des Geldes reklamieren. Ob man nun einen oder zwei 10 Euro-Scheine in die Hand bekommt, merkt man sofort und nicht erst auf den zweiten Blick.
2. Sofort den Kassensturz verlangen. Drohung mit sofortigem Anruf bei der Polizei. Glaubst du der Geschäftsführer hätte Lust darauf gehabt, dass die Polizei in seinem Laden auftaucht? Der hätte die 10 € auch ohne Kassensturz rausgerückt.
Das ist nicht gesagt.
In der Zeit in der die Polizei kommt, kann er die Kasse auch manipulieren. Alles denkbar.
Sowas kann jeden jederzeit passieren und am Ende hat man die A Karte.
Glaubst du allen Ernstes, der Geschäftsführer würde wegen 10 € die Polizei in seinem Restaurant haben wollen?
Wenn du das Handy rausholst und ihm sagst, dass du jetzt die Polizei holst, gibt er dir ohne weitere Worte das Geld!
An diesem Punkt geht es gar nicht mehr darum, ob die 10 € nun in der Kasse sind oder nicht. Die Polizei im Laden ist für einen Gastwirt ein absolutes NoGo, da der Schaden einer solchen Aktion für sein Geschäft viel größer ist, als die 10 € um die hier gestritten wird.
Richtig! Das hatte ich schon in meinem Eingangskommentar geschrieben.
Die Vermutung steht zwar im Raum, aber ich sehe hier keinen Beweis. Ohne Beweis des Vorsatzes verläuft die Anzeige im Sande.
Theoretisches Recht ist das, was in den Gesetzbüchern steht. Praktisches Recht ist das, was man vor Gericht beweisen kann.
Ich sehe es persönlich eher als versehen und nicht als betrug.
Es ist klar das man nicht später von der Geschäftsleitung Geld verlangen kann, auch wenn es angemessen war.
Die Bedienung ist ja wirklich direkt nachdem sie das Geld in der Hand hatte weggegangen...
Und genau das begründet den Betrug. Vor allem unter dem Aspekt, dass es keine Rechnung gab.
Also Anzeige wegen Betrug ja nein? Die Rechnung habe ich ja erst ganz am Ende nach Aufforderung bekommen. Das war das erste mal in meinem Leben, dass ich keinen Kassenbeleg direkt beim bezahlen bekommen habe
Wahrscheinlich hat die Kellnerin Geldprobleme oder ähnliches. Ich würde eher die Kellerin anzeigen als den ganzen Laden weil das ja in dem Falle der Geschäftsführer ja nichts dafür kann das die Kellnerin klaut, bzw. zu ihrem Zweck betrügt.
Letztendlich kann man Vorsatz quasi nie beweisen.
Hier sprechen die Umstände klar gegen die Kellnerin.