Reallast (Pflege und Betreuungsrecht?

3 Antworten

Aus meiner google recherche habe ich gefunden, dass die sog. Reallast, präzisierst werden sollte.

Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, dass Pflege und Betreuungsrechte so ein weites Feld ist, dass derjenige, der das dann will, näher präzisieren muss.

Es gibt genug alte Menschen, die eine Vollzeitbetreuung brauchen . Es ist also die Frage, wie diese reallast aussieht. Niemals würde ich ein Blankoformular unterschreiben, wenn es nur heisst: Pflege und Betreuung erfolgt bis zum Tod durch den Besitzer des Hauses.

Wenn du jedoch das Kind bist, wirst du sowieso nicht drumherum kommen, die Sorge und Pflicht zu übernehmen. Die kann dann aber auch sein, dass du z.Bsp eine 24-Stunden polnische Kraft über eine Vermittlungsstelle einstellst. Ist sowas dann möglich? gewünscht? Usw.

Wie du siehst, zahnt das eine in das andere. Du musst also genau schauen, was du da eigentlich unterschreibst, wenn du der Besitzer des Hauses sein willst.

Hier Text:

Die Reallast entsteht durch Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem sowie durch Eintragung in das Grundbuch. Sie kann durch Vereinbarung sowohl als übertragbares und vererbliches Recht als auch unübertragbar und unvererblich bestellt werden.

In der Praxis wird die Reallast häufig im Zusammenhang mit dem Altenteilsrecht eingesetzt. Der bisherige Eigentümer übergibt schon zu Lebzeiten das Grundstück an seinen Nachfolger, sichert seinen bislang aus dem Grundstück bestrittenen Bedarf aber durch Reallasten in Form z. B. von Wohnrecht, Sachleistungen, monatlicher Leibrente und Pflegeleistungen ab.

Stelle dir einfach alles vor, was deine Eltern eines Tages an alltäglicher Unterstützung benötigen, - das musst du dann leisten, kannst es aber selbstverständlich auch an andere (Fach-)Personen delegieren. Hauptverantwortlicher bleibst du aber!

Gemeint ist aber die Sorge darum (Vermögenssorge, Gesundheitssorge), wie wenn du dann eben das Gehirn deiner Eltern oder eines noch lebenden Elternteils sein würdest.

WICHTIG dafür ist noch eine schriftliche allgemeine Vorsorgevollmacht deiner Eltern an dich und deren individuell zugeschnittene Patientenverfügung. Dazu noch die Bankkontovollmacht, zu deren Erstellung du den geschäftsfähigen Kontoinhaber in die Bank mitnehmen musst: Erst danach kann euch kein Bösewicht mehr etwas anhaben!

Als Besitzer gar keine. Als Eigentümer die, die in der zur Reallast gehörigen Bewilligung geregelt sind. Die Bewilligung ist meist im Übertragungsvertrag enthalten.


Skoph  12.01.2020, 12:22

Wenn sie einen Übergangsvertrag mit Details hätten, würde er vielleicht nicht hier fragen, - andererseits: Na, wer weiß!

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Ronox  12.01.2020, 13:09
@Skoph

Eine Reallast kommt nicht aus dem Nichts. Solch eine Bewilligung wird fast ausschließlich in Übergabeverträgen erklärt und nicht separat.

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