Rausgeschmissen?

3 Antworten

Was dein Vater gemacht hat, ist illegal.

Du bist 19 Jahre alt, also sind deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld ist zum Unterhalt des Kindes gedacht - also steht es dir zu, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.

Wende dich an das Jugendamt, die werden dir sicher helfen.


Strandmupfel93  29.01.2024, 21:49

Mit 19 nicht mehr..

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okieh56  29.01.2024, 21:54
@Strandmupfel93

Da liegst du falsch!

Die Unterhaltspflicht endet erst dann, wenn die Kinder sich selbst unterhalten können, also eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Das ergibt sich aus § 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht.

Ab dem 25. Lebensjahr kann aber Bürgergeld beantragt werden.

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Idris164  29.01.2024, 21:56
@okieh56

Aber nicht, wenn das Kind die Ausbildung abbricht und keinen Bock auf Arbeit hat

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okieh56  29.01.2024, 21:58
@Idris164

Das ist falsch!

Es gibt keinen Ausbildungszwang - egal, was man davon halten soll.

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okieh56  29.01.2024, 22:09
@okieh56

Ich revidiere mich - danke für deinen Einwand.

Unterhaltspflicht besteht während einer Ausbildung bzw. einem Studium. Da der FS sich momentan in keiner Ausbildung befindet und über 18 Jahre alt ist, hat er keinen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Auf das Kindergeld hat er jedoch Anspruch, wenn er nicht bei seinen Eltern lebt.

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Zeig Deine Eltern an. Sie dürfen Dir das Geld nicht unterschlagen. Geh zur Polizei, da ist das erstmal kostenlos. Danach geh zur Karitas und zum Arbeitsamt melde dich vor allem arbeitslos und obdachlos.


Das Kindergeld steht dir zu. Wende dich dafür an die Kindergeldstelle.

Sie darf das nicht einfach behalten..

.. hm das mit dem Abbruch hättest du dir besser durchdenken müssen. Ne sichere Basis und dann den Job wechseln.

Melde dich in Deutschland arbeitslos / o. Mein Jobcenter und dann geht’s weiter