Quran (deutsch/arabisch) ohne wudu anfassen?

5 Antworten

Assalamualejkum.

Nein, du darfst den Qur‘an ohne Wudu nicht anfassen.

Schau es auf dieser Website einmal nach.

Dem Muslim ist es nicht erlaubt, den Mushaf zu berühren, wenn er keine Wuduu‘ hat gemäß der Mehrheit der Leute des Wissens. Dies entspricht der Ansicht der vier Imaame (radiya-llahu ‘anhum) und es geht auch aus den Fataawaa der Sahaba des Propheten (salla-llaahu alayhi wa sallam) hervor. Ein sahiih Hadiith darüber wurde von `Amr ibn Hazm (radiya-llahu ‘anhu) überliefert, in dem bestätigt wird, dass der Prophet (salla-llaahu alayhi wa sallam) an die Leute im Jemen schrieb:
{أنْ لاَ يَمَسَّ القرآن إلا طاهر}
„Niemand soll den Qur’aan berühren, außer denjenigen, die im Zustand der (rituellen) Reinheit sind.” [1]
Dieser Hadiith ist Jayyid mit einer Anzahl verschiedener Isnaad, die ihn stärken. Deshalb ist bekannt, dass es nicht gestattet ist, den Mushaf zu berühren außer im Zustand der rituellen Reinheit sowohl von großer als auch kleiner Unreinheit. Dasselbe gilt, wenn er nur von einem Platz an den anderen gelegt wird und derjenige, der ihn trägt, nicht taahir (rituell rein) ist. Doch wenn er es mit etwas dazwischen berührt oder trägt, wie z.B. mit einem Tuch, dann ist es in Ordnung. Wenn er es aber direkt berührt und er ist nicht taahir, dann ist es nicht erlaubt entsprechend der sicheren Meinung der Mehrheit der Leute des Wissens, aus dem oben genannten Grund.
Die Rezitation ist auch ohne Wuduu‘ für ihn erlaubt, wenn er aus dem Gedächtnis rezitiert, oder er liest, wenn der Qur’aan von jemand anderem gehalten wird, der ihn darum bittet, ihn zu korrigieren und zu verbessern.
Wer aber Junub ist, soll den Qur’aan nicht rezitieren, denn es wurde vom Propheten (salla-llaahu alayhi wa sallam) überliefert, dass ihn nichts davon abhielt, den Qur’aan zu rezitieren, außer Janaabah. Ahmad berichtete mit einer Sahih-Isnaad von `Ali (radiya-llahu ‘anhu), dass der Prophet (salla-llaahu alayhi wa sallam) vom Abort kam und etwas aus dem Qur’aan rezitierte. Er sagte:

Quelle: https://islamfatwa.de/qur-an,-sunnah-offenbarungsschriften/68-der-edle-qur-an/974-darf-man-den-quran-mushaf-ohne-wudu-beruehren-oder-rezitieren

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bete 5 mal am Tag. Gelernt durch der NamazApp.

Ohne Wudu sollte man den Koran nicht lesen, es ist besser. Dies erklärt Abul Baraa in diesem Video.

Eine Muslima mit Periode darf nicht aus dem Koran rezitieren und sollte ihn auch nicht anfassen (S. 94), wenn er sich nicht in einem Futteral befindet:

Eine menstruierende Frau darf nicht aus dem Edlen Quran rezitieren. Dazu sagte der Gesegnete Prophet (s.a.w.s.) Folgendes:
"Weder eine Frau, die ihre Menstruation hat, noch eine Person die sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet (dschunub), darf etwas vom Quran rezitieren."
Es ist einer menstruierenden Frau aber erlaubt, Quranverse, die die Bedeutung eines Bittgebetes (Du'a') enthalten, zu rezitieren. In diesem Fall dürfen Bittgebetsverse aber ausschließlich mit der Absicht eines Bittgebets und nicht mit der Absicht der Rezitation des Edlen Quran rezitiert werden. Außerdem dürfen keine Quranverse, die nicht die Bedeutung eines Bittgebets enthalten, mit der Absicht eines Bittgebetes rezitiert werden. Eine Quranlehrerin darf während ihrer Periode unterrichten, wenn sie die einzelnen Wörter bei der Aussprache klar voneinander trennt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 93-94.

stella757  30.11.2022, 02:21

Genauso habe ich es auch gelernt

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Aleikum salam Schwester, im Islam gibt es verschiedene Rechtsschulen deshalb denke ich, dass du verschiedene Antworten bekommen hast. Ich habe es so gelernt, dass wir während unserer Periode weder den Quran anfassen dürfen noch Suren lesen dürfen. Nur Suren wie El Fatiha dürfen wir lesen aber sonst nicht. Wie gesagt es gibt verschiedene Rechtsschulen und Regeln. :)

ItsJustMe38  30.11.2022, 08:49

Eine einzige Ausnahme gibt es meines Wissens in der Malikitischen Rechtschule, die es erlaubt, dass eine menstruierende Frau nur zu Lehrzwecken aus dem Koran rezitiert darf, also als Lehrerin oder Schülerin. Darüber hinaus dürften es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Rechtsschulen geben.

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Alaikum salam,

die Gelehrten sind sich darin einig, dass man den Koran nicht ohne Wudu anfassen darf. Ohne Wudu ist das lesen jedoch erlaubt, nur ohne anzufassen. Während deiner Periode solltest du auch das unterlassen.

Eine einzige Ausnahme gibt es meines Wissens in der Malikitischen Rechtschule, die es erlaubt, dass eine menstruierende Frau nur zu Lehrzwecken aus dem Koran rezitiert darf, also als Lehrerin oder Schülerin. Darüber hinaus dürften es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Rechtsschulen geben.

Die jenigen, die etwas anderes meinen, wollen lediglich mit ihren kontroversen Meinungen ihren Platz in der Öffentlichkeit einnehmen. Gelehrten sind sich über 1400 Jahren darin einig, da dürfte es eigentlich keinen Gesprächsbedarf mehr geben.

Bei einem kombinierten Koran dürftest du den arabischen Text nicht berühren ohne Wudhu. Wenn du das garantiert hinbekommst, dann kannst du ihn ohne Wudhu berühren. Ich glaube aber nicht, dass du immer so aufmerksam bist und das sicher garantieren kannst. Also lieber nicht so bequem sein und Wudhu nehmen. Lies ihn doch einfach immer nach dem Gebet, dann hast du ja noch Wudhu.

Während der Periode kannst du logischerweise kein Wudhu haben. Da würde ich auch auf die sichere Seite gehen und den kombinierten Koran nicht benutzen.

Ohne Wudhu und während der Periode kannst du aber jede beliebige deutsche Übersetzung lesen ohne arabischen Text.

Auch darfst du ohne Wudhu jeden arabischen Koran lesen in digitaler Form. Also auf dem PC in einer Software oder als eBook. Oder auf dem Handy oder Pad in einer App.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid