PTT Taste beim Funkgerät will nicht funktionieren!?

2 Antworten

Augenscheinlich bist Du kein Funkamateur. Somit darfst Du dieses Funkgerät nur als Empfänger betreiben. Mehr ist Dir rechtlich nicht gestattet. Sendeversuche - egal auf welcher Frequenz - sind in der BRD ein Straftatbestand.

Ganz konkret ist bei Deinem Gerät das Senden nur auf bestimmten Frequenzen möglich. Wenn Du auf eine gesperrte Frequenz kommst, wird das Gerät die Sendung verweigern.

Aber wie gesagt: Du darfst ohne Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunk-Dienst sowieso an diesem Gerät die Sendetaste nicht betätigen.

Die erste Frage ist gleich zu Beginn: Du weißt dass das ein Amateurfunkgerät ist und NUR von Personen mit einer Amateurfunklizenz UND einem amtlichen Rufzeichen sendeseitig betrieben werden darf?

Sobald Du mit dem Gerät sendest machst Du Dich strafbar. Hören Dich andere Funkamateure illegal ohne Rufzeichen auf den beiden Bändern, werden sie die Bundesnetzagentur davon informieren die ihrerseits die Polizei informiert, um Dein Gerät einzuziehen. Danach wirst Du eine Strafe von ca. 400€ bekommen. Solltest Du das Ding mobil betreiben und es kommt zu Störungen bzw. Du verursachst im Sendebetrieb Störungen, so dass für die Bundesnetzagentur ein Peileinsatz erforderlich wird, wird er Dir vollumfänglich in Rechnung gestellt - was selten unter 10.000€ bleibt. Bei uns in der Gegend haben sie einen Schwarzfunker, der mobil war, erst durch mehrere Peileinsätze erwischt. Die Strafe hier war 400€ + 27.000€ - Rufzeichenbetrug (falls) ist also keine Kleinigkeit oder Kavalierdelikt sondern wird, nachdem immer mehr per Funk läuft, nicht unerheblich bestraft. Nachdem es hier ein Strafgesetzbuch gibt kann bei mehrfacher Zuwiderhandlung auch eine Haftstrafe verhängt werden (hatten wir auch schon in DL).

Fakt ist: Wenn Du mit dem Ding sendest mußt Du ein personengebundenes Rufzeichen verwenden. Erfindest Du eines, kommt zur Strafe noch Rufzeichenmißbrauch dazu - was in etwa dem Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem selbstgemachten falschen Nummernschild entspricht. Triffst Du auf eine andere Amateurfunkstation und gibst nicht, wie es vorgeschrieben ist, zeitnah Dein Rufzeichen bekannt, werden sie Dich melden bzw. selbst peilen und gleich mit Adresse melden - das hat sich bewährt weil es einfacher geht. Erfindest Du ein Rufzeichen und verblabbelst Dich bzw. merkt man, dass Du keine Sachkenntnis in der Technik hast (was i.d.R. sehr schnell der Fall ist), schaut man einfach nur Online in der Rufzeichenliste nach Deinem Call nach - gibt es das nicht oder steckt da jemand dahinter, der Du nicht sein kannst, ist die Sache klar und Du bist aufgeflogen. Du wirst davon erst erfahren, wenn es bei Dir an der Tür klingelt! Solltest Du mit anderen Schwarzfunkern kommunizieren, wird es sicher einen Peileinsatz geben weil dann gleich die ganze Gruppe ausgehoben wird.

Für den Fall, dass Du das nicht glaubst, kannst Du Dich jederzeit bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund, informieren: Dann bekommst Du die Info direkt vom Amt. Die Rufnummer findest Du im Internet; ansonsten kann ich Dir die Rufnummern, nebst Sachbearbeitern, auch per PM schicken.

Versuche das Gerät so schnell wie möglich wieder los zu werden: Entweder wegen Unzufriedenheit umtauschen bzw. auf Ebay veräußern. Beim Betrieb diesen Geräts, vor allem auch wegen der Ausgangsleistung (größere Reichweite), ist das Problem bereits vorprogrammiert. Und Deiner Frage nach, auch den Themenschwerpunkten, kann man entnehmen dass Du weder ein lizenzierter Amateurfunker noch im Besitz eines amtlichen Rufzeichens bist. Denn ansonsten hättest Du zum Einen vielleicht erst mal an den wahrscheinlicheren Problemen geändert, zum Anderen wäre auch der Ausflug ins Menü nicht passiert. Beschränke Dich auf CB- Funk: Damit bist Du legal und hast, bei entsprechender Lage sowie Antenne, auch eine ansehnliche Reichweite.

Mfg

ResulErdal 
Fragesteller
 06.11.2022, 09:12

Ich dachte man darf such nur auf bestimmte Frequenzen aufhalten?

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ResulErdal 
Fragesteller
 06.11.2022, 09:23

Ich halte mich ja nicht auf Frequenzen auf die ich ja nicht bleiben darf. Wie gesagt ich halte mich bei den Frequenzen 149.000-149.999 und 449.000-449.999. Alles andere darf ich abhören aber nicht mitreden. Das wäre doch nicht strafbar oder?

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ResulErdal 
Fragesteller
 06.11.2022, 09:37
@ResulErdal

Zudem ist meine Sendeleistung nicht auf Hoch sondern (maximal) Mittel.

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