Psychologe, Schweigepflicht, Drogen?

6 Antworten

Es besteht zumindest mal keine 'Meldepflicht' des Psychotherapeuten deinen Eltern gegenüber.
An deiner Stelle würde ich es offen ansprechen.
Alleine kommst du aller Voraussicht nach nicht aus dem Schlamassel raus.
(Ich weiß, wovon ich spreche, weil ich über Tausend Jugendliche, bzw. junge Erwachsene in vergleichbarer Situation kennengelernt habe).

Du musst Deinem Psychologen mitteilen dass Du Drogen nimmst da bei Dir schon eine Abhängigkeit vorhanden ist. Ob er dazu verpflichtet ist es Deinen Eltern mitzuteilen wird sich zeigen. Möglicherweise musst Du zum Entzug.

TheBeautyQueen 
Fragesteller
 22.09.2017, 09:13

Bin 100% nicht süchtig mein Gehirn produziert im Moment nur kaum serotonin. Das aufhören fällt mir nicht schwer.

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melman86c  22.09.2017, 18:09
@extrapilot351

Du bist ja ein Experte.

Sie muss dem Psyhologen erstmal gar nichts sagen. Kannst du glauben, dass keine von den Drogen welche sie aufgezählt hat körperlich abhängig macht?

Und das fehlende Serotonin ist nicht "genau der Entzug". Das ist eine Folge von übertriebenem MDMA Konsum in Verbindung mit Speed und anderen Dopamin Releasern.

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extrapilot351  22.09.2017, 18:40
@melman86c

Schön dass Du so eine schöne Entschuldigung schreibst, ja das fehlende Serotonin gefällt ihr und macht keine Schwierigkeiten, das muss so sein, meinst Du. Schlucke weiter.

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Hey

Ich würde ihn darauf ansprechen. Frage, ob er deinen Eltern etwas von diesem Gespräch erzählt. Gesetzlich ist er nicht dazu verpflichtet, kann es jedoch tun, da du noch nicht aus dem Schutzalter raus bist.

Er wird dich nicht anlügen, da dein Besuch vom Vertrauen abhängig ist.

Es ist wichtig darüber zu reden und hinzu kommt, dass es einen ganzes Stück Mut erfordert. Wenn du niemandem vertrauen kannst, kannst du deinen Lebensstil auch nicht ändern. Du hast vermutlich zu starke Gefühle. Drogen erlauben es dir diese Überreizung im Geist zu ertragen. Du brauchst etwas woran du dich festhalten kannst und ohne Ehrlichkeit, findest du so einen Ort nicht.

Es grüsst
     einGespenst

Er hat Schweigepflicht er darf es nicht verraten (Ohne Richterlichen Beschluss) 

Es gilt die Schweigepflicht.