Probezeit bei Führerschein Klasse B durch Klasse T verkürzen?
Hallo,
ich habe mich gefragt, ob die Probezeit bei einem vorbesitz der Führerschein Klasse T ( großer Trecker Führerschein) beim Führerschein Klasse B ( Auto Führerschein) auch verkürzt wird.
Ich weiß, dass man, wenn man mit 16 Führerschein Klasse A1 (125ccm Führerschein) gemacht hat, sich die Probezeit beim Auto Führerschein um 2 Jahre verkürzt, sprich man ist mit 18 aus der Probezeit.
Meine Frage ist, ist das bei einem Führerschein(besitz) der Klasse T genau so?
2 Antworten
Klasse T wird nicht auf Probe erteilt. Mit 16 Jahren wäre es nur die Klasse A1, mit 17 dann BF17 die auf Probe erteilt wird.
Hier steht, dass die Probezeit nicht verkürzt werden kann:
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/probezeit-beim-fuehrerschein
"Die Probezeit beträgt immer zwei Jahre und wird nur einmalig angesetzt: Haben Sie bereits einmal eine Probezeit erfolgreich durchlaufen, wird für jede später erworbene Fahrerlaubnis in einer anderen Klasse keine Probezeit mehr erhoben. Wer also bereits mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis in der Klasse A1 erworben hat und mit 18 Jahren den Autoführerschein macht, durchläuft keine Probezeit und erhält die Pkw-Fahrerlaubnis ohne Probezeit" Aber in der Tabelle ist es angeführt, das Führerschein Klasse T keine Probezeit hat, das heißt, das sich die Probezeit nicht verkürzt bei einem vorbesitz dieser Klasse. Danke 😊