Preisminderung bei Gartengestaltung / Baumangel?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solche Abplatzungen kommen hin und wieder vor und sind an sich auch kein großes Problem. 

Üblich ist in solchen Fällen nach Abschluss der Arbeiten eine "Betonkosmetik". Hier wird vom Fachmann die ausgebrochene Ecke wiederhergestellt. Davon ist bei fachgerechter Ausführung nachher praktisch nichts mehr zu sehen. 

Nun stellt sich natürlich die Frage, was dein Bauunternehmer tatsächlich unternehmen wird. 

Hallo Jaiina

Wenn der Landschaftsgärtner als Firma den Auftrag angenommen
hat besteht Garantie auf die ausgeführte Arbeit  .Es muss erneuert werden bzw. Geldnachlass .Die
Höhe kann ich nicht sagen.

Sie haben auf die Leistung bzw. Arbeit einen
Garantieanspruch

Den Landschaftsgärtner noch mal anschreiben mit Termin zu Ausbesserung
der Arbeit.

Wenn keine Antwort kommt dann sich an die Handwerkskammer
oder ans Gericht (wenn Sie Rechtschutzversichert sind) wenden.

Sollte es aber Schwarzarbeit gewesen sein, dann hat man die
Brille auf .Eigentlich muss dann auch nach gearbeitet werden, aber man kann es
nicht einklagen.

Mangel schriftlich und nachweisbar anmelden und um deren Beseitigung auffordern!

Wie die das machen, ist deren Sache!

Austausch wird aufgrund der Verhältnismäßigkeit wohl nicht in Frage kommen!

Reparatur wird wohl möglich sein!

Oder ihr einigt euch auf z. B. 50 Euro!

Großartigen Stress wegen so einer Kleinigkeit würde ich pers. vermeiden!

so etwas wird normalerweise mit Reparatur Mörtel fachgerecht ausgebessert. Allerdings wird es für den Unternehmer evtl. teurer einen Arbeiter für die Ausbesserung zu schicken, als wenn ihr euch auf einen Betrag einigt. Das könnten durchaus 200Euro sein, je nachdem wie weit die Firma ntfernt ist. Aber selbst wenn sie im selben Ort ist, wären 50 Euro eher zu wenig. (die Arbeiterstunde kostet auch den Unternehmer mind. 25 euro)

Jaiina 
Fragesteller
 03.10.2016, 22:06

Danke! Die müssen sowieso noch mal kommen, von daher würde es sich anbieten.

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ich würde den bauunternehmer mit fristsetzung um nachbesserung bitten, denn so eine abgeplatzte ecke wird dich in zukunft immer ärgern. bis er das erledigt hat, würde ich die rechnung zurückbehalten. bessert er nicht nach, solltest du die rechnung um den betrag mindern, den es kosten würde, wenn ein anderer handwerker anreist und die stelle ausbessert.

nun hast du ihm ja schon geschrieben, mit welchem inhalt? oder klärt sich das, wenn er sowieso nochmal wiederkommt?