Preiserhöhung im Pferdestall?
Guten Tag alle miteinander,
ich bin gestern mit meinem Pferd auf eine neue Anlage gezogen. Der Vertrag bezieht sich über einen Offenstallplatz. Aufgrund der eisigen Witterungsverhältnisse und der damit einhergehende schlechten Bodenverhältnisse, steht er vorübergehend nachts in der Box, da er als neuer in der Herde lediglich bei annehmbaren Bodenverhältnissen integriert werden sollte. Nun hat mich ein Zuständiger der Anlage angerufen, dass alle Pferde die im Offenstall stehen nachts in die Boxen sollen, da dort artgerechte Haltung mit dem unbehandelten (keine Paddockplatten, Drainagen oder Sand der für solche Witterungsverhältnisse) kaum möglich seien.
Nun möchte die Anlage aber auch, dass wir den Boxenplatz zahlen (mind 150€ mehr), was ich aber absolut nicht einsehe, da die Anlage ja verpflichtet ist ein artgerechtes Leben zu ermöglichen und eben versäumt hat, den Offenstall entsprechend zu gestalten. Kann mir einen (vllt. sich auch auf die rechtlich Bezogene Seite) einen Rat geben oder eine Erfahrung schildern?
Ich danke für jedes Feedback!
4 Antworten
Kommt immer drauf an, was du unterschrieben hast.
Aber ganz ehrlich... so ein Stall würde mich nur noch von hinten sehen. Nicht weil das Pferd für einen Aufpreis in die Box kommt aber weil die Vergesellschaftung vom Wetter und den Bodenverhältnissen abhängig gemacht wird. Wer so was nicht wetterunabhängig sicher gestalten kann, der hat doch sowieso keinen Plan!
Und man muss doch bitte jeden Winter damit rechnen, dass es auch mal schneien könnte. Wessen Stall wegen Schnee gleich keine "artgerechte" Haltung im Offenstall mehr gewährleisten kann, der kann das auch nicht bei Sonnenschein!!!
Hast du dir den Stall nicht vernünftig angeschaut bevor du dort eingezogen bist?
Kommt alles auf den Vertrag, die Stallordnung und Preisliste an.
Wir haben zum Beispiel in unseren AGBs hinterlegt, das wir ein höherpreisiges Ersatzangebot unterbreiten können, dieses abgelehnt werden kann, jedoch der Eigentümer die Anlage innerhalb von 7 Tagen verlassen muss.
Ersatzangebot, für eine nicht zu erbringende Leistung, Brandschaden, Wetterschäden, Sonstige Ausfälle der Nutzbarkeit der Anlage.
Wir sind jedoch immer bemüht, ein gleichwertiges Angebot zu erbringen.
Gibt es bei euch noch AGBs? Stallordnung etc.
In der Regel behält sich der Stall immer die Möglichkeit des Umstallens vor, um reagieren zu können.
Was würde den passieren wenn das Pferd dort stehen bleibt?
Wenn der Betrieb, die Sicherh
Du hast einen Vertrag unterschrieben. Wenn du einen Offenstallplatz gemietet hast, ist das egal was der Stallbetreiber will, vorallem auf die Kosten bezogen. Du hast kein Box gemietet. Ein Offenstallplatz gehört dir 24/7
Steht im Vertrag da irgendwas zu, das zählt dann.
Nein, lediglich wenn Preiserhöhungen auf die Haltungsform (Offenstall) erhoben werden. Nicht dass durch "deren Verschulden" die Haltungsform geändert werden muss
Eigentlich sind sie dann schadensersatzpflichtig, wenn sie die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllen können.
Ist aber vielleicht höhere Gewalt.
Also im Vertrag ist sowas nicht angesprochen. Als einer der ersten Paragraphen steht "Die Anlage verpflichtet sich zur Überlassung eines Platzes im Paddock "Offenstall"." Sonst keine Ausführungen bezüglich Ersatzangebote o.ä..