Preiserhöhung im Pferdestall?

4 Antworten

Kommt immer drauf an, was du unterschrieben hast.

Aber ganz ehrlich... so ein Stall würde mich nur noch von hinten sehen. Nicht weil das Pferd für einen Aufpreis in die Box kommt aber weil die Vergesellschaftung vom Wetter und den Bodenverhältnissen abhängig gemacht wird. Wer so was nicht wetterunabhängig sicher gestalten kann, der hat doch sowieso keinen Plan!

Und man muss doch bitte jeden Winter damit rechnen, dass es auch mal schneien könnte. Wessen Stall wegen Schnee gleich keine "artgerechte" Haltung im Offenstall mehr gewährleisten kann, der kann das auch nicht bei Sonnenschein!!!

Hast du dir den Stall nicht vernünftig angeschaut bevor du dort eingezogen bist?

Kommt alles auf den Vertrag, die Stallordnung und Preisliste an.

Wir haben zum Beispiel in unseren AGBs hinterlegt, das wir ein höherpreisiges Ersatzangebot unterbreiten können, dieses abgelehnt werden kann, jedoch der Eigentümer die Anlage innerhalb von 7 Tagen verlassen muss.

Ersatzangebot, für eine nicht zu erbringende Leistung, Brandschaden, Wetterschäden, Sonstige Ausfälle der Nutzbarkeit der Anlage.

Wir sind jedoch immer bemüht, ein gleichwertiges Angebot zu erbringen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut
Dorosmile 
Fragesteller
 03.12.2023, 18:06

Also im Vertrag ist sowas nicht angesprochen. Als einer der ersten Paragraphen steht "Die Anlage verpflichtet sich zur Überlassung eines Platzes im Paddock "Offenstall"." Sonst keine Ausführungen bezüglich Ersatzangebote o.ä..

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StRiW  03.12.2023, 18:17
@Dorosmile

Gibt es bei euch noch AGBs? Stallordnung etc.

In der Regel behält sich der Stall immer die Möglichkeit des Umstallens vor, um reagieren zu können.

Was würde den passieren wenn das Pferd dort stehen bleibt?

Wenn der Betrieb, die Sicherh

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Dorosmile 
Fragesteller
 03.12.2023, 19:07
@StRiW

Danke für die Antwort!

Nein, mir wurde sowas nicht vorgelegt, also erst recht nicht unterschrieben. Die Möglichkeit des Umstallens wurde auch nicht angesprochen.

Da ich erst seit gestern dort stehe, kann ich leider nichts groß dazu sagen....

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Du hast einen Vertrag unterschrieben. Wenn du einen Offenstallplatz gemietet hast, ist das egal was der Stallbetreiber will, vorallem auf die Kosten bezogen. Du hast kein Box gemietet. Ein Offenstallplatz gehört dir 24/7

Steht im Vertrag da irgendwas zu, das zählt dann.

Dorosmile 
Fragesteller
 03.12.2023, 17:57

Nein, lediglich wenn Preiserhöhungen auf die Haltungsform (Offenstall) erhoben werden. Nicht dass durch "deren Verschulden" die Haltungsform geändert werden muss

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AaronKongSenior  03.12.2023, 18:00
@Dorosmile

Eigentlich sind sie dann schadensersatzpflichtig, wenn sie die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllen können.

Ist aber vielleicht höhere Gewalt.

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