Praktikum trotz Sozialhilfe?

3 Antworten

Mit Sozialhilfe meinst du sicher das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter, denn würdest du Sozialhilfe vom Sozialamt nach dem SGB - Xll und nicht ALG - 2 nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommen, dann würdest du nicht arbeitsfähig sein, also nur unter 3 Stunden täglich arbeiten können oder würdest noch unter 15 Jahre alt sein, denn auch dann würdest du nach dem Gesetz noch nicht als arbeitsfähige Person gelten.

Dann würden die Eltern bzw.du auch noch keinen ALG - 2 Anspruch haben, dann würden die Eltern für dich nur Sozialgeld erhalten.

Ein Praktikum musst du vorher beim Jobcenter anmelden und bewilligen lassen.

TinoPohl906 
Fragesteller
 17.08.2020, 06:28

Nein, ich meinte schon SGB XII

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isomatte  17.08.2020, 08:19
@TinoPohl906

Dann wirst du dann sicher Probleme bekommen, den Grund habe ich dir ja schon genannt, du wirst ja nicht umsonst Leistungen nach dem SGB - Xll beziehen.

Warum bekommst du denn diese Leistungen, wenn du doch deiner Aussage nach derzeit Schule machst ?

Da bist du doch sicher min. bzw.mehr als nur 3 Stunden am Tag, so ganz verstehe ich das dann nicht.

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Natürlich kannst du das machen. Falls du hierbei jedoch Einkommen erzielst, dann musst du das melden. Einen kleinen Teil hast du als Freibetrag frei, der Rest wird dann entsprechend abgezogen. Mit etwas Glück bekommst du ja ne Stelle und bist bald nicht mehr auf das Amt angewiesen.

Wenn das Ziel eine feste Arbeitsstelle ist, kannst du es natürlich machen.

Muss allerdings mit dem Amt vorher abgeklärt werden.

TinoPohl906 
Fragesteller
 15.08.2020, 15:08

Inwiefern abgeklärt? Nein, es ist ein schulbezogenes Praktikum.

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