Präsenzkraft Pflegehelfer unklare Tätigkeiten?

3 Antworten

Wenn ich als "Pflegehelfer" eingestellt wurde, würde ich sogar davon ausgehen, dass pflegerische Tätigkeiten erwartet werden, denn anderenfalls wärst du doch als Küchenhilfe eingestellt worden.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber einiges, da man dann nicht jeden Anspruch mühsam aus, den jeweiligen Gesetzen heraus suchen muss.

Wichtig ist, dass du weißt, wer genau dir weisungsbefugt ist, damit du nicht von jedem rumgeschubst wirst. Der- / diejenige sollte auch dein Aufgabengebiet kennen.

Auch für die Grundpflege musst du einen Kurzlehrgang oder eine mehrtägige Einwesung durch den Arbeitgeber bzw. eine Kollegin bekommen.

SInd deine Kolleginnen neidisch? Tu das, was deine Vorgesetzten dir auftragen. Für die Grundpflege solltest du aber sagen, dass du eine Einweisung / Anlernung brauchst.

Bist du als küchenhilfe oder pflegehilfe eingestellt?

Beides im Wechsel ist eigentlich aus hygienischen Gründen nicht gestattet

asgardsnake 
Fragesteller
 28.04.2021, 06:52

Ich schrieb bereits, dass es abgemacht war, dass ich für die Küche zuständig bin. Im Arbeitsvertrag steht aber Pflegehelfer.

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ToffeeFee50  28.04.2021, 08:10
@asgardsnake

Ich denke, du hast den Arbeitsvertrag noch nicht.

Du solltest das mal genauer besprechen

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