Polizei beachtet Privatgrundstück nicht?

6 Antworten

Hallo,

wenn das Tor offen ist, handelt es sich zunächst mal um "tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund" - da hätte zu dem Zeitpunkt jeder reinfahren dürfen ;-)

Unabhängig davon hattest du ja im Vorfeld eine Ordnungswidrigkeit begangen - Nebelscheinwerfer ohne Grund. Also darf die Polizei dich natürlich weiter verfolgen... gäbe ja keinen Sinn, wenn du über deine "Grundstücksgrenze" fährst und die Polizei muss davor stehen bleiben.

Wieso die Anhaltung so spät erfolgte kann ja von uns allen nur gemutmaßt werden, wir waren ja alle nicht dabei. Evtl. wollten sie auf eine bessere (z.B. hellere) Kontrollörtlichkeit warten, die halt dann nicht kam oder sie haben noch dein Fahrzeug im Polizeisystem via Funk abgefragt und die Antwort abgewartet oder oder oder.

Also die Kurzantwort: Ja, sie dürfen.

Schön, dass du nett warst und dass sich die Sache in Wohlgefallen aufgelöst hat :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
maz31996 
Fragesteller
 01.11.2020, 01:06

Ja die Situation war für alle anfangs eher unangenehm weil ich wie gesagt am Anfang extra auf das Signal geachtet habe und dann davon ausging vielleicht wartet ja jemand am Tor. Wenn man dann 3 schwarz angezogene Menschen im Innenhof auf dem Rasen stehen hat ist es erstmal ziemlich unangenehm und ich wies auf das Privatgrundstück hin. Einer der Beamten sagte dann etwas wie "so fangen wir doch bitte garnicht erst an" und dann habe ich nochmal angefangen mit "nein nehmen sie es mir nicht übel ich bin überhaupt nicht anti ich habe auch garkein Problem damit wenn sie mich kontrollieren möchten ich finde es nur ohne ihnen persönlich zu nahe treten zu wollen ein wenig respektlos einfach aufs Grundstück zu kommen" das haben sie verstanden und es begründet dass ich ja einfach im Haus verschwinden könnte. Dies habe ich dann auch verstanden und eingesehen und nachdem ich erklärt hatte warum ich die Nebelscheinwerfer erst ausschaltete nachdem ich die Polizei gesehen hatte nämlich weil ich aus einem nebligen Wald heraus fuhr und die Papiere angeschaut wurden waren auch alle sehr entspannt und haben allen einen schönen Abend gewünscht. Im Nachhinein war was mir ziemlich unangenehm dass ich aufgrund der Situation (Wand vor den Kopf geknallt) so patzig reagiert habe. Aber ich kann mich ja jetzt im Nachhinein nicht nochmal entschuldigen und stellte die Frage um mich zu vergewissern wie groß mein schlechtes gewissen sein muss

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Dommie1306  01.11.2020, 12:29
@maz31996
Wenn man dann 3 schwarz angezogene Menschen im Innenhof auf dem Rasen stehen hat ist es erstmal ziemlich unangenehm

Das ist ja auch nachvollziehbar... und ich denke, das war den Kollegen auch klar.

 Im Nachhinein war was mir ziemlich unangenehm dass ich aufgrund der Situation (Wand vor den Kopf geknallt) so patzig reagiert habe. Aber ich kann mich ja jetzt im Nachhinein nicht nochmal entschuldigen und stellte die Frage um mich zu vergewissern wie groß mein schlechtes gewissen sein muss

Alle ist gut. So wie du die weitere Situation beschreibst, war ja alles i.O. zwischen den Beamten und dir. Glaub mir, da erleben wir ganz anderes ;-)

Im Endeffekt sind die drei selber Schuld, hätten sich ja gleich als Polizisten zu erkennen geben können. Also ein schlechtes Gewissen musst du definitiv nicht haben.

Es gibt bei uns im "Kommunikations- und Konfliktbewältigungsmanagement" das Prinzip der "angepassten Höflichkeit" - du reagierst zunächst unwirsch, der Kollege ermahnt dich, du kehrt auf einen konstruktiven Weg zurück, die Kollegen sind ebenfalls freundlich. Alles gut, alles so wie es sein soll. Deinen ersten Satz nimmt da niemand persönlich.

Schönen Sonntag und bleib gesund!

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Nein, die Polizei darf nichts - sie darf nur ihren Kopf hinhalten, wenn es gefährlich wird. Und dann ist auch schon Schluss. Dich kontrollieren, weil Du einen Fehler begangen hast, verstößt gegen das Grundgesetz.

maz31996 
Fragesteller
 31.10.2020, 20:27

Die Frage war dürfen sie einfach in mein Grundstück eindringen ? Ich bin ja vorher 2 km vor ihnen hergefahren

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Waldmensch70  31.10.2020, 20:43
@maz31996

Sie sind dort nicht "eingedrungen". Sie haben es über einen offenen Zugang betreten und hatten kein Verbot Deinerseits es nicht zu tun.

Wenn ich einfach auf ein fremdes Grundstück laufe, weil ich dort jemanden besuchen will und dann feststelle ich habe mich in der Hausnummer geirrt, dann mache ich mich damit auch noch lange nicht strafbar.

Gegenfrage: Warum bist Du mit einem Auto im Wald herumgefahren ("Ich war vorhin im wald und dort schaltete ich die Nebelscheinwerfer an.")? Ist das Dein Wald, gehört der Dir? Oder hattest Du eine sonstige Erlaubnis den mit Deinem Auto zu befahren?

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maz31996 
Fragesteller
 31.10.2020, 21:33
@Waldmensch70

Straßen führen auch durch Wälder! woher ich das weiß? Ich wohne am A der Welt.

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Dommie1306  31.10.2020, 22:05
@maz31996

Da wohn ich auch :D

Wobei ich sag immer: "Ich wohne nicht direkt am anus mundi, aber man kann ihn von mir aus gut sehen" :D

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Wenn man im Recht ist muss man nicht immer darauf hinweisen. Ein "Guten Tag, Wie kann ich euch weiterhelfen?" wäre auch gut gewesen denn sie haben zwar dein Privatgrund betreten und haben dich damit besucht und sind nicht eingedrungen da sie kein Hausverbot hatten. Nun hast du verschiedene Rechte ihnen gegenüber. Die kann man sich ja immer noch Offen halten, aber viel wichtiger ist eben was sie wollen.

(PS: Das ist keine Rechtsberatung, diese Recht unterliegt nur Rechtsanwälten.)

Nein... Die waren bei Dir auf dünnem Eis. Du hast das Recht die Beamten von deinem Grundstück zu verweisen.

Aber ich finde Du hast richtig gehandelt und dich richtig verhalten. Die haben es eh schon schwer genug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dommie1306  31.10.2020, 22:04

Der Fragensteller hatte eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen:

https://www.bussgeldkatalog.org/nebelscheinwerfer-strafe/

Natürlich darf die Polizei ihn dann - auch nach Hause - verfolgen.

Nix dünnes Eis. Wie kommt man auf sowas?

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Rumpelric  31.10.2020, 22:11
@Dommie1306

Nach Hause ja, aber nicht aufs private Grundstück. Vor Allem nicht, wenn es eingefriedet ist. Dass das Tor offen war spielt da meiner Meinung nichts zur Sache.

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Dommie1306  31.10.2020, 22:11
@Rumpelric

Tut es aber sehr wohl.

Weil es damit kein Privatgrund mehr ist (nach dem Verkehrsrecht), sondern tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund.

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Von Experte Dommie1306 bestätigt

Das Tor war offen und dein Grundstück in diesem Moment öffentlicher Verkehrsraum. Also ja.

Gruß S.