PKW Zuschuss bekommen von Jobcenter, will das Auto jetzt verkaufen?
Hallo zusammen,
Ich bekomme seit 2 Jahren ALG 2. Nun Arbeite ich und meine Arbeit ist weiter weg. Da ich mit Bus und Bahn schlecht ankomme habe ich einen Antrag auf Zuschuss für ein Fahrzeug zu kaufen. Der wurde auch zugesagt. Nun fahre ich das gekaufte Auto. Das Auto fahre ich schon seit 2 Monaten ca. mittlerweile macht es elektronische Probleme bzw. ist es echt komisch das Auto. Garantie habe ich auch nicht bekommen steht zumindest nicht im Kaufvertrag. Nur steht da was vom einer Sachmängel innerhalb 1 Jahr?! Was heißt das?
Nun möchte ich das Auto loswerden das heißt verkaufen und mir ein anderes kaufen.
Darf ich ich es überhaupt verkaufen oder nicht, nicht das ich dann Probleme bekomme vom Jobcenter.
Vielleicht kann mir jemand helfen bzw kennt sich damit aus.
Danke
Bezüglich der Gewährleistung steht drauf, ein einwandfreies-verschleiß oder abnutzungsfreies Fahrzeug ist nicht zu gewährleisten/ zu erwarten. Zudem wird der Käufer darauf hingewiesen das er einen Gebrauchtwagen mit Öl/ Flüssigkeits und Fettverlusten erwirbt.
Die Sachmangelhaftung ist beschränkt für gez. 1 Jahr. Die Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verletzungen von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungshilfen beruhen sowie der Verletzung Leben ö, Körper und Gesundheit ggf noch bestehende Ansprüche ggf. Dritten aus Sachmangelhaftung worden den Käufer abgetreten.
Haltbarkeits bzw / oder Beschaffenheitsgarantien hat der Verkäufer dem Käufer nicht.
3 Antworten
Hast Du das Auto von einem Händler oder von privat gekauft?
Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs von einem Händler hast Du automatisch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung nach meinem Kenntnisstand. Es sein denn, daß diese per Kaufvertrag ausgeschlossen wird/wurde.
Wem gehört das Auto denn? Dir? Wenn Ja, dann kannst Du damit fußballspielen.
Was steht denn diesbezüglich in der Bewilligung des Geldes für die Anschaffung drin?
Tipp' mal Sachmangelhaftung in Google ein ;-)
Ich vermute, daß Du mit dem Auto machen kannst, was Du willst. Du kannst aber vorsichtshalber eine entsprechende schriftliche Anfrage per Briefpost ans Jobcenter richten.
Ich denke, das einfachste wäre, du rufst beim Jobcenter an.
Denen gehts ja darum, dass du in deine Arbeit kommst.
Oft haben die Handlungsspielraum bei solchen Problemen.
Bei einem Händler hast du immer 1 Jahr Garantie auf Motor etc. Nicjt auf Verschleiß Teile wie Bremsen etc.
Ich denke du kannst es verkaufen und dir ein neues holen. Zuschuss ist nicht auf Mindestfahrzeit etc gekoppelt.musst dann halt wieder Bahn fahren weil neuen Zuschuss gib es bestimmt erstmal nicht
Garantie ist eine freiwillige Leistung. Du redest wahrscheinlich von der Gewährleistung
Also wie gesagt er hat irgendwie ein elektronisches Problem und das geld habe ich nicht zu reparieren. Ich will sicher sein das ich den verkaufen kann ich mein ich habe ihn erst 2 Monaten und das ist ja kein Neuwagen jedes Auto hat seinen Macken. Wer weiß was das für ein eventuell große Reparatur ist und das Auto ist BJ 2002 A4 b6 2.0. Notfalls fahre ich halt mit der Bahn.
Ich musste von einem Händler das Auto kaufen und im Kaufvertrag steht nichts von einer Gewährleistung nur steht drauf über eine Sachmängelhaftung. In der Bewilligung steht das ich das Auto kaufen werde und die nicht für weitere Kosten zuständig sind. Das Auto gehört mir bzw ist über meine Frau angemeldet leben zsm ist auch in der Bedarfsgemeinschaft. Also theoretisch könnte ich es verkaufen? Ohne das ich Probleme habe.