PKW Anmeldung ohne TÜV und Asu...ist das möglich?

9 Antworten

Davon ist immer abzuraten, was ist wenn Du ein Fahrzeug kaufst und das kommt dann nicht mehr durch den TÜV. Du trägst die Mehrkosten. Du kannst das Auto normal anmelden, nur Du kannst nicht noch wochenlang lang damit durch die Gegend fahren. Bei einer Polizeikontrolle bist Du dann fällig.Daher gebrauchte Autos nur mit TÜV und Asu kaufen mindestens zwei Jahre. 

Ich wundere mich über diese Frage doch sehr

Überleg doch einfach selbst mal. Wenn man eine Zulassung auch unabhängig von TÜV und ASU bekommen würde, weshalb fahren die Leute deshalb denn überhaupt noch alle zum TÜV.

Und wenn TÜV und ASU keine Rolle spielen weshalb bekommt man dann eine Strafe wenn sie abgelaufen sind.

Du kannst die bei der Zulassungsstelle sog. Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Mit denen kannst du Fahrzeuge auch ohne Tüv zu Überführungs und Probefahrten bewegen.

Kosten für 5 Tage allerdings um die 80-100 EUR

Wie Jakob1 schon richtig sagte: "Ohne gültige HU keine Zulassung", definitiv.

Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten:

1) Du fährst das Auto mit einem Anhänger zur HU

2) Du holst Dir ein Kurzzeitkeinzeichen,

das geht im übrigen auch NACH dem 01.07.15 noch, nur ist dann der Zweck der Fahrt an die Fahrt zur HU im Bereich der Zulassungsbezirkes und seiner Nachbarbezirke gebunden und man kann das Auto nicht ohne gültige HU überführen.

3) Du läßt Dir von der Zulassungsstelle vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen, mit dem darfst Du dann zur HU und zur Zulassungsstelle fahren. Das machen allerdings nicht alle Zulassungsstelen, obwohl es in §10(4) der FZV so vorgesehen ist.

Siehe FZV §10(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Die Zulassungsstelle KANN (Muss also nicht) Dir vorab die Kennzeichen zuteilen, dann kannst Du damit zur HU fahren und im Anschluß bekommst Du mit bestandener HU auch Deine Kennzeichen gestempelt.

Steht das Fahrzeug weiter weg als in Eurem Zulassungsbezirk oder einem der Nachbarbezirke, dann hast Du Pech, dann geht nur das Kurzzeitkennzeichen (bis 01.07. danach auch nur in den zuvor genannten Bezirken) bleibt also nur noch der Anhänger.

eigendlich ist es doch selbsterklärend, was du jetzt meinst ist, dass es seit kurzem die neue regelung gilt, dass das eben nicht nur für die Anmeldung, sondern auch für Kurzzeitkennzeichen gilt.

eigendlich ist die regel nachvollziehbar, aber für privatleute natürlich äußerst besch...eiden. dir wird also nur bleiben, das Fahrzeug huckepack mitzunehmen, oder mit roten Werkstattkennzeichen zu bewegen. allerdings geben die allermeisten werkstattinhaber diese kennzeichen verständlicherweise sehr ungerene heraus.

lg, Anna

Natürlich brauchst du TÜV und AU zum zulassen. Und du solltest dich beeilen. Ab 1.4.2015 gibt es ohne TÜV keine Kurzzeitkennzeichen mehr.

esenna  07.03.2015, 08:50

Echt jetzt? oO aber wie behindert ist denn das? Es gibt ja die roten Nummer nur noch für Gewerbetreibende - ergo: Privatleute müssen, um ein Fahrzeug zu überführen - ein Kurzzeikennzeichen besorgen. Beispiel: Du willst ein Auto von ausserhalb kaufen ... aber man bekommt die kompletten Papiere - die zur Zulassung und den damit verbundenen KZKennzeichen - ja erst mit Abholung des Wagens. Also keine Chance mehr, die Kennzeichen vorher zu besorgen. Muss sich dann der Verkäufer darum kümmern? Oder muss man dann in der jeweiligen Stadt zur Zulassung?! Dann muss man ja immer jemanden mit haben ... was für ein Schwachsinn ._. wer hat sich das wieder ausgedacht

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