Pille erbrechen, nach 10 Stunden nachgenommen?
Hallo,
Ich vor etwa zwei Wochen (Donnerstag) nachddm ich die Pille eingenommen habe, diese erbrochen. Ich habe dann etwa 10 Stunden später eine Ersatzpille eingenommen und diese auch bei mir behalten. Die nächsten 6 Tage habe ich dann die Pille normal eingenommen und hatte auch keinen Geschlechtsverkehr. Nach einer Woche (wieder Donnerstag) habe ich dann mit meinem Freund geschlafen. Jetzt stehe ich kurz vor der Pillenpause und mache mir Gedanken, dass ich vielleicht doch schwanger sein könnte.
Ich wäre über eine Antwort wirklich dankbar.
2 Antworten
Wenn du die Pille erbrochen hast, solltest du sie so schnell wie möglich nachnehmen, dabei hast du ein Zeitfenster von 12 Stunden, ansonsten ist der Schutz verloren gegangen und du musst 7 Tage zusätzlich mit Kondom verhüten.
Da du die Pille innerhalb von 10 Stunden nachgenommen hast, besteht weiterhin der Schutz der Pille, also keinen Grund zur Sorge.
LG :)
Nix für ungut - aber langsam drängt sich mir der Gedanke auf, dass die Hersteller an Papier sparen und die Gebrauchsinformation weglassen...
Denn eigentlich hast du doch die perfekte Informationsquelle mit den richtigen Hinweisen genau für deine Pille direkt bei jeder Packung dabei.
Nicht jeder Fehler führt zu Schutzverlust. Es kommt auf die Pille an, die du nimmst, in welcher Woche der Fehler passiert ist und selbstverständlich, ob du ihn korrigierst.
Eine übliche Kombinationspille und auch östrogenfreie Pillen mit Desogestrel haben in der Regel eine Toleranz von 12 Stunden. Nimmst du eine vergessene/erbrochene Pille innerhalb dieser Zeit nach, bleibt der Schutz erhalten - es dürfen also nicht mehr als 36 Stunden zwischen zwei Pillen liegen.
Die Zoely hat sogar Zeitfenster von 24 Stunden zum Nachnehmen.
Eine klassische Minipille mit Levonorgestrel hat hingegen nur ein Zeitfenster von 3 Stunden zum Nachnehmen.
Alle garantierten Empfehlungen in der Packungsbeilage zeigen immer den absolut sichertsten Weg und beziehen sich selbstverständlich auf ein Vorgehen, um den Empfängnisschutz zu gewährleisten (ansonsten gibt es einen Hinweis auf eine zusätzlich notwendige Verhütung).
Diese sind schließlich keine "Werbeversprechen", sondern studiengestützte Informationen, die einer strengen Arzneimittelprüfung unterliegen.
Alles Gute für dich!