Pflegekind, 18, Schüler aus Pflegefamilie in eigene Wohnung ziehen aufgrund von gesundheitlichen/psychischen Schäden. Welche Unterstützung bekomme ich?
Hallo, ich bin 18 Jahre und (noch) Pflegekind in einer Pflegefamilie. Das Problem liegt an folgender Stelle: Es ist sehr viel in der Vergangenheit passiert, was sowohl mich als auch meiner Pflegemutter den Wunsch öffnen lässt, dass ich ausziehe. Und es gibt auch keine Möglichkeit sich nochmal zusammenzuraufen oder sowas. Ich muss/möchte ausziehen. (Müssen von meinen Pflegeeltern aus). Nebenbei mache ich nächstes Jahr(2022) mein Abitur. Und ich habe vom vom Jugendamt aus Bafög beantragt, welches schon ans Jugendamt geht. Ich weiß, es gibt schon viele Beiträge wie meinen, aber keiner war mir hilfreich und Informationen anderweitig im Internet sind auch schwierig.
Also, wie sieht es aus, mit Unterstützung seitens des Jugendamtes oder vom Jobcenter oder vom wem sonst? wegen einer Wohnung/WG, etc. Weil es einfach wirklich nicht mehr möglich ist, dort leben zu bleiben(gesundheitliche/psychische Schäden) bin ich ja so gesehen immer noch ein Pflegefall. Was kann ich vom wem/welcher Institution erwarten?
4 Antworten
Vom Jobcenter bekommst Du nur dann (finanzielle) Unterstützung, wenn Du erwerbsfähig bist.
Deine Fragebeschreibung klingt für mich eher nicht danach. Darüber entscheidet jedoch ggf. ein Gutachter und nicht ich :)
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Googel mal die Sozialverbände VdK und SoVD. Ich könnte mir vorstellen, daß Du dort Unterstützung erfahren kannst. Die Mitgliedschaft ist jeweils kostenpflichtig aber m.W.n. nicht teuer.
Der Begriff Pflegefall trifft nicht auf Menschen zu, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind. Das ist eher ein medizinischer Begriff.
Deine Pflegeeltern sind für deinen Unterhalt bis zum Abschluss einer Ausbildung (der du auch nachgehen musst, chillen ist keine Option!) zuständig. Da gelten die gleichen Regeln wie für biologische Eltern.
Natürlich sind Pflegeeltern zu keiner Zeit dem Pflegekind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Das ist hier Aufgabe des Staates und wird über die wirtschaftliche Jugendhilfe in Form von Pflegegeldzahlungen geregelt.
Du befindet dich in guter Gesellschaft mit anderen Jugendlichen. wenn Deine Eltern nicht zahlungsfähig snd, dann kannst Du Bafög beantragen und noch einen Nebenjob suchen, wenn du studierst..
Wende dich an deinen Betreuer vom Jugendamt. Es gibt durchaus auch Hilfen für "Junge Erwachsene" über das Jugendamt. Du musst allerdings selbst einen begründeten Antrag stellen, warum du weiterhin Hilfen benötigst.