Pflegehelfer - Personenbeförderung
Wenn man in der Pflege arbeitet und man muss am Nachmittag die Menschen aus der Tagespflege holen, braucht man dann einen Personenbeförderungsschein? Ich habe die Klasse B.
5 Antworten
Eine sehr gute Frage. Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob die Abholung von Personen Teil der regelmäßigen Arbeitsleistung und als solche arbeitsvertraglich fixiert ist. Falls ja, ist der "kleine" Personenbeförderungsschein erforderlich. Falls die Beförderung nur gelegentlich und eher zufällig erfolgt, dann nicht. Das gilt auch für Nachbarschaftshilfen oder gemeindliche Arztfahrten-Angebote. So lange keine Bezahlung erfolgt, die über die Kostenerstattung hinausgeht, liegt keine gewerbliche Personenbeförderung im Sinne der gesetzlichen Regelungen vor.
dann brauchst du den "Taxischein". Sprich mal mit deinem AG, vielleicht hat er bisher einfach nicht dran gedacht.
Wenn man gewerbsmäßig Personen befördert ja. Da Du ja Dein Geld damit verdienst brauchst Du den Schein. Ohne Schein darf es nur ohne Bezahlung sein, also höchstens Spritgeld aber auf keinen Fall Stundenlohn (so funktioniert Mitfahrerzentrale).
In dem Moment wo man gewerbsmäßig Personen befördert muss der PBS vorliegen - und das unabhängig davon ob man was dafür bekommt oder nicht vom Arbeitgeber. Hier ist auf den Zweck der Fahrten und auf dein Angestelltenverhältnis abzuzielen.
DU verdienst ja mit diesem Fahrdienst nicht Dein Geld - das gehört ja zu Deinen Betreuungsaufgaben.
Das Entgelt für diese Fahrten ist sicher im Tagespflegesatz enthalten. Sollten aber Fahrtkosten explizit abgerechnet werden, könnte es schon sein, dass das dann als gewerblich gilt und Dein Arbeitgeber dafür sorgen müßte, dass die Fahrer einen Personenbeförderungsschein brauchen. Ich würde den Arbeitgeber bitten, das zu klären (das ist eigentlich nicht DEIN Problem)
erst bei mehr als 8 personen, die du gleichzeitig befördern musst
hier mal eine kleine übersicht:
https://www.google.de/search?q=personenbef%C3%B6rderungsschein+ab+wieviel+personen&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
lg :)
Das gilt sozusagen nur für einen "Kegelclub", also privat bzw. unentgeldliche Fahrten. Sobald das Gewerblich ist, sieht es anders aus, auch ein Taxifahrer mit einem 5-Sitzer braucht einen Schein!
Richtig, sobald das ganze gewerblich ist - was hier nicht von der Hand zu weisen ist - ist der PBS unabhängig von der Personenzahl zwingend vorgeschrieben.
er verdient doch aber sein geld nicht damit - er holt die leute ab und holt sie wieder "heim".. als eine normale betreuungstätigkeit, nur eine aufgabe von vielen
die pflegedienstleitung würde sich tierisch in die nesseln setzen. denn wäre der pbs notwendig, dürften sie ihm nicht einmal das auto geben bzw. ihn diese arbeit machen lassen.
Wenn das aber wie hier in der Fragesituation täglich passiert und so zur normalen Arbeitsaufgabe gehört?