Pferdeanhänger ziehen mit Führerscheinklasse B?

7 Antworten

Entscheidend sind nicht die Aussagen von Onkeln und Cousins, sondern die gesetzlichen Vorgaben in der Fahrererlaubnisverordnung.

Siehe §6 FeV:

Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Du brauchst einen Anhänger der ein zulässiges Gewicht von deutlich unter 1300 Kilo hat.

Dann kannst Du mit einem Zug wie Golf und Anhänger fahren. Der Golf hat etwa 1900-2050 Kilo.

Die Masse wirst Du ungefähr auch brauchen, damit Du auch sicher Pferd und Anhänger mit dem Zugfahrzeug ziehen darfst.

Der Böckmann Uno darf aber schon 1600 Kilo wiegen! So müsstest Du da schon genau schauen welchen Golf du fährst!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Sei vorsichtig mit dem Leergewicht des Hängers. Besser auf die Waage ziehen. Was im Schein steht, ist das absolute Nacktgewicht, nicht der leergeräumte Hänger mit Einbauten. Trennwand, Sattelkammer, Barrieren und Gummibelag wiegen in Summe oft ordentlich.

Pferd ist gewogen und aufgerundet? Sportpferde können gewogen vor und nach der Leistung an die 50 kg Schwankung haben.

Auto auch nicht leer rechnen. Du sitzt selbst drin, hast Gepäck, vielleicht einen Beifahrer, vielleicht ein Ersatzrad, ... Auch hier ist das Leergewicht das eines sehr nackten Autos.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Bei Führerscheinklassen gelten ausschließlich die zulässigen Gesamtgewichte der Fahrzeuge, die in den Kfz.-Papieren eingetragen sind.
Wenn die Summe von Anhänger und PKW 3500 kg überschreiten, benötigt man die Klasse BE.

Das Leergewicht ist egal. Das zulässige Gesamtgewicht zählt. Das zulässige Gesamtgewicht vom Fahrzeug und Anhänger zusammen dürfen Maximal 3500kg betragen.

750kg Anhänger sind grundsätzlich erlaubt, auch wenn das Fahrzeug selbst eine zusätzliche Gesamtmasse von 3500 kg hat.