Pfarrer und Alkoholkontrolle?!

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da wird zum glück kein unterschied gemacht. alkohol am steuer wird auch für den pfarrer teuer.

Der TRINKT, er "dringt" hierbei nicht, es meint es vielleicht höchst dring-lich mit dem Seelenheil oder versucht, in dein Gewissen vorzu-dring-en und selbiges schlecht zu machen, dass Du selbst dring-end zu seinem Glauben finden mögest, der meint, dass das dring-end ist. Der Wein "dringt" hierbei zwar in den Pfarrer ein, der erzählt uns jedoch, es sei der heilige Geist.

Wenn der einmal in der Stunde einen Schluck Weinschorle (weil die kippen ja auch noch Wasser da rein in den Kelch und von der Menge ist das auch nur ein Schluck) zu sich nimmt und zwischen dem dringlichen Trinken innerhalb der Wandlung bis zum Ende der Messe und dem Einsteigen ins Auto 30 Minuten hat, fährt der mit 0,0 Promille rum, das macht gar nichts.

Auch wenn der das ein paarmal macht am Tag und von Messe zu Messe hechelt, wird das nie mehr.

Anders wäre es natürlich, der haut sich eine Flasche Pennerglück in einen 2 Literpokal und zutzelt den dann betend aus, um den Rest der Messe fröhlicher und beschwingter zu gestalten, dann wäre das natürlich auch im Bereich jenseits der Verbotsgrenze und würde auch bestraft.

Das wird ein Pfarrer jedoch kaum tun, die verstehen irgendwie überhaupt keinen Spaß in oder in Verbindung mit der Messe.

Wer alleine trinkt, der säuft. Wer in Gesellschaft trinkt, der betet.

LASSET UNS BETEN !!!!!!

Die Mengen an Messwein sind völlig unerheblich, hier geht es ja nicht um ganze Kelche voll sondern nur um einen Schluck. Ich bezweifle, ob auch bei mehreren Messfeiern am Tag insgesamt mehr als ein Probierglas Wein zusammenkommt...

Auch Pfarrer sind an die Promilleregel gebunden, wieso auch nicht? Mit Alkohol im Blut fahren ist für jeden gefährlich, auch für Gottes Bodenpersonal.

Pfarrer evangelischer Konfession können auf Traubensaft ausweichen.

Katholische Priester sind in der Tat daran gebunden, den konsekrierten Meßwein zu trinken. Aber auch wenn an einem Tag mehrere Meßfeiern zu halten sind - das Kirchenrecht sieht vor, dass werktags nur ein bis zwei, sonntags höchstens drei Messen gehalten werden dürfen. Niemand jedoch schreibt vor, dass der Kelch immer voll sein muss. Wird entsprechend wenig eingeschenkt, dürften die 0,5 %o kaum erreicht werden.

Gott schützt ihn!